• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle | Statusfeststellungsverfahren

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | StatusfeststellungsverfahrenBesteht Unsicherheit im Hinblick auf den Sozialversicherungsstatus (abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit), so besteht nach § 7 a Abs. 1 SGB IV die Möglichkeit, in einem bei der Clearingstelle durchgeführten Statusfeststellungsverfahren / Anfrageverfahren eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) – ehemals BfA – über den Status des Erwerbstätigen zu beantragen.

In jedem Fall gilt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist von Gesetz wegen damit beauftragt, hierüber zu entscheiden. Allein diese Entscheidung ist – auch wenn sie im Wege des Rechtsbehelfs und Rechtsmittelverfahrens überprüfungsfähig ist – die wichtigste Erkenntnis für einen Antragsteller, ob Sozialversicherungsfreiheit oder Sozialversicherungspflicht besteht.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund – Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren übernimmt diese formalisierte Prüfung im Auftrag aller Sozialversicherungsträger. Antragsberechtigt sind sowohl Auftraggeber (Arbeitgeber) als auch Auftragnehmer (Arbeitnehmer).


Wer prüft in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle den Status?

Der Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund / Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren prüft das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses. Nach § 7 Abs. 1 ist Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Hierzu prüft die Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund, was für eine Tätigkeit ausgeübt wird, wie viele Auftraggeber es gibt. Falls nur ein Auftraggeber vorliegt, prüft die Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren, wie viel vom Einkommen der Erwerbsperson getragen wird.

Die Anträge auf Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund z.B. V027 oder C3001 / C3002 sind umfangreich. Die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist für die Beteiligten aus kosten- und versorgungsmäßiger Sicht von überragender Bedeutung. Deswegen sollten Sie sich in diesbezüglichen Antrags-, Widerspruchs– und Klageverfahren durch unser Team, bestehend aus Rentenberatern und Rechtsanwälten, beraten und begleiten lassen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.