• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung DRV

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Antrag Statusfeststellung DRVMit einem Antrag Statusfeststellung DRV (Deutsche Rentenversicherung) beauftragt der Antragsteller die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses. Der Antrag zur Statusfeststellung DRV kann dabei sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam gestellt werden.


Antrag auf Statusfeststellung bei DRV stellen

Um einen Antrag zur Statusfeststellung der DRV zu stellen, ist es in jedem Fall notwendig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer im „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ (Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung) umfangreiche Angaben zum betreffenden Arbeitsverhältnis machen. Eine weitere wichtige Angabe im Antrag zur Statusfeststellung der DRV ist die Angabe, ob das Vorliegen von Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit überprüft werden soll.

Nachdem der Antrag zur Statusfeststellung der DRV übermittelt wurde, prüft diese, ob im Falle des fraglichen Arbeitsverhältnisses der angegebene Sozialversicherungsstatus vorliegt oder nicht. Diese Bearbeitung dauert im Normalfall etwa einen Monat. Sozialversicherungsfreiheit liegt in der Regel vor, wenn das Arbeitsverhältnis des Antragstellers folgende Kriterien erfüllt:

  • es besteht keine Weisungsbindung
  • es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB vor
  • Das Arbeitsentgelt ist abhängig vom Unternehmensgewinn
  • Über Arbeitszeit, -ort, -umfang und -art kann der Arbeitnehmer selbst frei bestimmen
  • Der Arbeitnehmer trägt unternehmerisches Risiko
  • Der Arbeitnehmer kann das Unternehmen eigenständig rechtlich nach außen vertreten

Weitere Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit können zum Beispiel auch Gesellschafteranteile und unternehmerisches Mitbestimmungsrecht sein.


Vorteile Sozialversicherungsfreiheit

Wird die Sozialversicherungsfreiheit bei einer sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung bestätigt, kann der Antragsteller in eine private Absicherung und Vorsorge wechseln. Bei den meisten Betroffenen ist dies deutlich vorteilhafter als eine gesetzliche Pflichtversicherung. Darüber hinaus besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, dass bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge von den Sozialversicherungen zurückerstattet werden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.