• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Deutsche Rentenversicherung Antrag Statusfeststellungsverfahren

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren

Seit einigen Jahren ist es möglich, bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Antrag ein Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Ein solches Statusfeststellungsverfahren ist immer dann notwendig, wenn der Sozialversicherungsstatus einer Person nicht eindeutig zu erkennen ist. Besonders häufig ist das der Fall bei:

  • Mitarbeitenden Familienangehörigen
  • (Mitarbeitenden) Gesellschaftern
  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • (Fremd-)Geschäftsführern
  • Vorständen von Aktiengesellschaften

Bei diesen Personenkreisen ist es häufig möglich, dass die betroffenen Personen sowohl den sozialversicherungsfreien Selbstständigen als auch den sozialversicherungspflichtigen angestellten Mitarbeitern zugerechnet werden können. Um in diesen Fällen Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, ist es notwendig, dass die Betroffenen einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Ausgenommen sind davon allerdings mitarbeitende Familienangehörige und Eheleute sowie Gesellschafter-Geschäftsführer. Sie müssen bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung keinen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren stellen, weil ihr Sozialversicherungsstatus zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses überprüft wird.

Statusfeststellungsverfahren ohne Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Das ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern seit 01. Januar 2005 und bei mitarbeitenden Familienangehörigen und Ehepartnern seit 01. Januar 2008 der Fall. Bei allen Arbeitsverhältnissen, die nach diesen Zeitpunkten mit den entsprechenden Personen geschlossen wurden, wurde bereits bei der Meldung des Arbeitsverhältnisses bei der Sozialversicherung der Status verbindlich geprüft und festgelegt. Ältere Arbeitsverhältnisse sind davon jedoch nicht betroffen. In diesen Fällen muss zur Prüfung des Sozialversicherungsstatus wie in allen anderen Fällen auch bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren gestellt werden.

Den Antrag für das Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund können sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer stellen. Auch beide gemeinsam können den Antrag stellen. Unabhängig davon, wer den Antrag stellt, müssen in jedem Fall sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ausführliche Angaben zum betreffenden Arbeitsverhältnis machen. Die Angaben müssen durch entsprechende Nachweise belegt werden und dienen als Beurteilungsgrundlage für die Festlegung des Sozialversicherungsstatus.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.