• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle | Statusfeststellungsantrag

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | StatusfeststellungsantragEin Statusfeststellungsantrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dient dazu, den Sozialversicherungsstatus einer Person bei Zweifeln oder Unklarheiten prüfen zu lassen. Solche Unklarheiten treten vor allem dann auf, wenn angestellte Arbeitnehmer zum Beispiel als Führungskräfte über bestimmte Befugnisse und Rechte verfügen, aufgrund derer sie sozialversicherungsrechtlich als sozialversicherungsfreie Selbstständige eingestuft werden können. Ein weiterer Grund ist häufig auch, dass der Angestellte gleichzeitig auch Gesellschafter des Unternehmens ist, bei dem er angestellt ist.

Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus treten daher insbesondere auf bei:

  • Mitarbeitenden Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern
  • (Fremd-)Geschäftsführern
  • Vorständen von Aktiengesellschaften
  • Mitarbeitenden Lebens- oder Ehepartnern, Abkömmlingen und anderen Verwandten eines Firmeninhabers

Bei bestimmten Personen kein Statusfeststellungsantrag nötig

Für Gesellschafter-Geschäftsführer sowie mitarbeitende Ehe-/Lebenspartner und Verwandte wurde vor einigen Jahren eine obligatorische Statusüberprüfung eingeführt, so dass bei diesen Personen von Beginn des Arbeitsverhältnisses an die Sozialversicherungspflicht geklärt ist. Alle anderen Betroffenen müssen einen Statusfeststellungsantrag stellen, um ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich festlegen zu lassen.

Das gilt auch für ältere Arbeitsverhältnisse, für die inzwischen eine obligatorische Statusfeststellung stattfindet. Die Statusprüfung wurde nämlich für Gesellschafter-Geschäftsführer erst zum 01. Januar 2005 und für mitarbeitende Familienangehörige erst zum 01. Januar 2008 eingeführt. Bei älteren Arbeitsverhältnissen fand eine Überprüfung noch nicht automatisch statt und die Betroffenen müssen einen Statusfeststellungsantrag stellen.


Statusfeststellungsantrag sorgt für klare Verhältnisse

Zur Klärung des eigenen Sozialversicherungsstatus sollten alle Betroffenen im eigenen Interesse einen Statusfeststellungsantrag stellen. Wird bei ihnen der Sozialversicherungsstatus nämlich nicht geklärt, kann dies unangenehme Konsequenzen haben. Zum einen können Sozialversicherungsbeiträge von den Sozialversicherungsträgern für mehrere Jahre nachgefordert werden. Das kann passieren, wenn in dem Glauben es bestehe keine Sozialversicherungspflicht keine Beiträge gezahlt wurden und sich später herausstellt, dass sehr wohl Sozialversicherungspflicht bestanden hat.

Genauso gut können Betroffenen, die ihren Sozialversicherungsstatus nicht durch einen Statusfeststellungsantrag prüfen lassen, aber auch Leistungen im Bedarfsfall verweigert werden. Das ist häufig dann der Fall, wenn aus Unkenntnis des eigenen Sozialversicherungsstatus Versicherungsbeiträge gezahlt wurden. Stellt sich im Leistungsfall heraus, dass tatsächlich keine Versicherungspflicht bestanden hat, werden trotz gezahlter Beiträge keine Leistungen von den Sozialversicherungen erbracht. Das liegt daran, dass sich aus der Beitragszahlung alleine noch kein Leistungsanspruch ergibt. Die Betroffenen können sich in diesem Fall aber ihre geleisteten Beiträge häufig zurückerstatten lassen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.