• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle | Selbstständigkeit

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.d | SelbstständigkeitWer selbstständig tätig ist, gerät schnell in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Mit einem Statusfeststellungsverfahren kann die Clearingstelle Selbstständigkeit überprüfen und verbindlich bestätigen und so einen Verdacht gar nicht erst aufkommen lassen. Die Clearingstelle prüft die Selbstständigkeit im Auftrag aller Sozialversicherungsträger und ist der Deutschten Rentenversicherung Bund (DRV) angegliedert. Eine Überprüfung können Auftraggeber und Auftragnehmer beantragen.


Im Zweifelsfall von Clearingstelle Selbstständigkeit bestätigen lassen

Viele Selbstständige geraten häufig unbeabsichtigt in die Scheinselbstständigkeit, weil sie ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, dass der Form nach eine abhängige Beschäftigung darstellt. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn für das betreffende Arbeitsverhältnis gilt, dass der Selbstständige:

  • gegenüber seinem Auftraggeber in vollem Umfang weisungsgebunden ist
  • nicht frei über seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsort bestimmen kann
  • eine Tätigkeit ausübt, die er zuvor als festangestellter Arbeitnehmer für den gleichen Auftraggeber ausgeübt hat
  • eine Tätigkeit ausübt, die im gleichen Unternehmen auch fest angestellte Arbeitnehmer übernehmen
  • überwiegend oder ausschließlich für einen Auftraggeber tätig ist

Sind eine oder mehrere der genannten Bedingungen für ein Beschäftigungsverhältnis erfüllt, unterliegt es in der Regel der Sozialversicherungspflicht. In vielen Fällen ist jedoch nicht immer klar zu erkennen, ob diese Kriterien erfüllt werden. In Zweifelsfällen sollte ein Beschäftigungsverhältnis daher auf jeden Fall von der DRV-Clearingstelle auf Selbstständigkeit überprüft werden, damit es nicht unbeabsichtigt zur Scheinselbstständigkeit kommt.


Wie von Clearingstelle Selbstständigkeit prüfen lassen?

Um von der Clearingstelle Selbstständigkeit überprüfen zu lassen, können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer einen entsprechenden Antrag stellen. Dazu müssen beide in einem entsprechenden Antragsformular umfangreiche Angaben machen zu:

  • dem fraglichem Beschäftigungsverhältnis
  • dem Unternehmen des Auftraggebers
  • weiteren Beschäftigungsverhältnissen des Auftragnehmers

Anhand dieser Angaben prüft die Clearingstelle, ob Selbstständigkeit gegeben ist oder nicht. Wird die Selbstständigkeit von der Clearingstelle bestätigt, müssen keine Sozialabgaben abgeführt werden. Wird hingegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestätigt, müssen Beiträge an die Sozialversicherungen gezahlt werden.

Lassen sich Auftraggeber und -nehmer die Selbstständigkeit von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht bestätigen und zu einem späteren Zeitpunkt stellt sich heraus, dass Sozialversicherungspflicht bestand, müssen die Beiträge nachgezahlt werden. Das gilt gleichermaßen für Auftraggeber wie -nehmer und für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren, sofern kein Vorsatz bestanden hat. Bei Vorsatz können auch für einen deutlich längeren Zeitraum Abgaben nachgefordert werden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.