• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle Statusabfrage Rentenversicherung

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Speziell für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer gilt in Deutschland Sozialversicherungspflicht. Sie tritt automatisch mit Beginn der Beschäftigung in Kraft. Die Beiträge teilen sich jeweils etwa zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu den angestellten Arbeitnehmern gilt für die meisten Selbstständigen keine Sozialversicherungspflicht. Eigentlich alles ganz einfach – gäbe es nicht auf beiden Seiten Ausnahmen und Sonderfälle, oder besser gesagt Fälle, in denen eine Bestimmung des SV-Status mit Komplikationen verbunden ist. In solchen Fällen sollte bei der Clearingstelle eine Statusabfrage zur Rentenversicherung und anderen Bereichen der Sozialversicherung vorgenommen werden.

Weshalb bei Clearingstelle Statusabfrage Rentenversicherung vornehmen?

Eine Statusabfrage Rentenversicherung ist bei der Clearingstelle im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV möglich. In einem solchen Verfahren prüft die Clearingstelle, ob in einem fraglichen Einzelfall Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit vorliegt. Der so ermittelte Status ist für alle Bereiche der Sozialversicherung gültig.

Die verbindliche Klärung des Sozialversicherungsstatus ist deshalb besonders wichtig, weil es andernfalls zu ernsthaften Konsequenzen kommen kann. So können zum Beispiel Sozialversicherungsträger:

  • Beiträge für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre) nachfordern, wenn sich herausstellt, dass anders als angenommen doch Sozialversicherungspflicht bestanden hat.
  • Leistungen im Bedarfsfall verweigern, wenn sich herausstellt, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Beiträge gezahlt wurden oder nicht. Entscheidend ist die Sozialversicherungspflicht.

Wer sollte bei Clearingstelle Statusabfrage Rentenversicherung vornehmen?

Eine Statusabfrage Rentenversicherung bei der Clearingstelle sollten insbesondere Personen vornehmen lassen, die Zweifel an ihrem eigenen Sozialversicherungsstatus haben. Aber auch Arbeitgeber, die den Sozialversicherungsstatus für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis überprüfen lassen möchten, um Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen, können ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.

Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsstatus treten besonders häufig auf bei:

  • Gesellschaftern
  • Gesellschaftergeschäftsführern
  • Geschäftsführern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Ehepartnern
  • Freien Mitarbeitern
  • Handwerkern
  • etc.

Speziell für Familienangehörige und Ehepartner, die in einem Familienbetrieb mitarbeiten, wurde daher in der Vergangenheit das obligatorische Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV eingeführt. Ebenso für Gesellschafter-Geschäftsführer. Seitdem erfolgt bei Aufnahme entsprechender Beschäftigungsverhältnisse von Amts wegen eine Statusabfrage zur Rentenversicherung bei der Clearingstelle.

Wird ein Statusfeststellungsverfahren nicht obligatorisch durchgeführt, muss für eine Statusabfrage zur Rentenversicherung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren per Formular beantragt werden.

Bei Statusabfrage zur Rentenversicherung bei Clearingstelle professionell beraten lassen

Wie bei vielen anderen Formularen ist auch die Antragstellung eines Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle zur Statusabfrage Rentenversicherung mit einigen Stolpersteinen verbunden. Diese können schnell dazu führen, dass das Ergebnis des Statusprüfung anders ausfällt als gewünscht oder tatsächlich gegeben. In solchen Fällen kann immer Widerspruch gegen das Ergebnis einer Statusfeststellung eingelegt werden. Dies ist aber ein Aufwand, der sich mit der richtigen Beratung von Anfang an vermeiden lässt.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.