• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Antrag StatusfeststellungWer sich über seinen eigenen Sozialversicherungsstatus im Unklaren ist, hat die Möglichkeit, einen Antrag Statusfeststellung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen. Die rechtliche Grundlage für eine solche Statusüberprüfung bildet § 7a SGB IV. In diesem Paragrafen ist festgelegt, dass Personen, deren Sozialversicherungsstatus unklar ist, entweder selber einen Antrag auf Statusfeststellung stellen können oder automatisch eine Statusüberprüfung erhalten.


Statusüberprüfung ohne Antrag auf Statusfeststellung

Eine solche automatische oder auch obligatorische Statusüberprüfung findet nur für bestimmte Personenkreise statt. Das sind:

  1. Familienangehörige, Abkömmlinge oder Ehe- und Lebenspartner, die in einem Familienunternehmen mitarbeiten
  2. Gesellschafter-Geschäftsführer

Für diese beiden Personenkreise findet eine automatische Überprüfung der Sozialversicherungspflicht statt, ohne dass sie selber einen Antrag auf Statusfeststellung stellen müssen. Die automatische Überprüfung wird dabei durchgeführt, sobald ein entsprechendes Arbeitsverhältnis von einem Arbeitgeber zu Sozialversicherung angemeldet wird. Er erhält dann einen Fragebogen, in dem er detaillierte Angaben zum Arbeitsverhältnis machen muss. Anschließend wird anhand dieser Angaben der Sozialversicherungsstatus für den Arbeitnehmer von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelt und verbindlich festgelegt.


Antrag auf Statusfeststellung verschafft Sicherheit

Personen, für die keine obligatorische Statusprüfung stattfindet, können zur Überprüfung ihres Sozialversicherungsstatus einen Antrag zur Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Neben den genannten Personenkreisen ist ein solches Statusfeststellungsverfahren besonders für folgende Personenkreise zu empfehlen:

  • (Mitarbeitende) Gesellschafter einer GmbH
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Geschäftsführer einer GmbH
  • Selbstständige Handwerker

Bei diesen Personengruppen kommt es besonders oft zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus. Durch einen Antrag auf Statusfeststellung können sie daher in jedem Fall Klarheit und Rechtssicherheit bei der Beitragspflicht zur Sozialversicherung aber auch für ihre Leistungsansprüche erlangen.

Ein weiterer Vorteil bei einem Antrag zur Statusfeststellung ist, dass die Betroffenen im Fall der Sozialversicherungsfreiheit die Möglichkeit haben, sich privat abzusichern. Gerade für die betroffenen Personenkreise ist eine private Altersvorsorge und Krankenversicherung in der Regel vorteilhafter als die gesetzlichen Sozialversicherungen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.