• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Antrag an die Clearingstelle der Rentenversicherung

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Antrag RentenversicherungSollten Zweifel hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht eines Beschäftigten bestehen, so ist es ratsam, zunächst einmal unsere kostenfreie Servicenummer anzurufen, um die grundlegenden Kriterien von unserem Team aus Rentenberatern und Rechtsanwälten unverbindlich überprüfen zu lassen. Entscheiden sich der Arbeitgeber und/oder der Mitarbeiter daraufhin, ein Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen, so muss ein entsprechender Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Die Antragstellung muss in jedem Fall auf dem Schriftweg erfolgen. Das Formular mit der Nummer V027 finden Sie zum Download hier: V027

Der überwiegende Teil des Antrags besteht aus einem umfangreichen Fragenkatalog, der die Art der Mitarbeit im Unternehmen sowie die vergangenen und gegenwärtigen Beziehungen zu den verschiedenen Sozialversicherungsträgern betrifft. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter müssen hierzu Angaben machen. Beizufügen sind dem Formular verschiedene weitere Schriftstücke, so zum Beispiel eine Beschreibung des Auftragsverhältnisses sowie Kopien vom Arbeitsvertrag und vom Gesellschaftsvertrag. Am Ende müssen sowohl der Arbeitgeber, hier genannt Auftraggeber, als auch der Beschäftigte (hier: Auftragnehmer) angeben, ob sie die Feststellung einer versicherungspflichtigen oder einer versicherungsfreien Beschäftigung beantragen. Die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wird dem Antragsteller in der Regel innerhalb von vier Wochen mitgeteilt.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.