• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Statusfeststellungsverfahren Selbstständigkeit

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Wozu dient das Statusfeststellungsverfahren bei Selbstständigkeit?

Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren SelbstständigkeitDas Statusfeststellungsverfahren ist bei Selbstständigkeit dazu geeignet, eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zu erlangen. Diese Befreiung hat zur Folge, dass keine Sozialabgaben mehr gezahlt werden müssen. Durchgeführt wird das Statusfeststellungsverfahren für in Selbstständigkeit Tätige durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie hat ihren Sitz in Berlin und ist seit 2010 in Deutschland die einzige Institution zur Durchführung von Statusfeststellungsverfahren. Selbstständigkeit soll dabei von einer Scheinselbstständigkeit unterschieden werden.

Bei einer vermuteten Selbstständigkeit wird das Statusfeststellungsverfahren als optionales Verfahren auf Antrag des Betreffenden durchgeführt. Die einzigen Ausnahmen sind:

  • Gesellschafter in GmbHs, die eine geschäftsführende Tätigkeit aufnehmen
  • Ehepartner und andere enge Familienangehörige des Eigentümers, die im Unternehmen  mitarbeiten

Bei diesen beiden Personengruppen verschwimmen aufgrund ihrer besonderen Stellung im Unternehmen oftmals die Grenzen zwischen Anstellung und Selbstständigkeit. Das Statusfeststellungsverfahren wird deswegen obligatorisch durchgeführt, sobald der Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge ein solcher Fall gemeldet wird.


Bestätigung der Selbstständigkeit: das Statusfeststellungsverfahren auf Antrag

Abgesehen von den beiden oben genannten Sonderfällen kann jeder, der sich in eine berufliche Selbstständigkeit begibt, ein Statusfeststellungsverfahren selbst beantragen. Diese Möglichkeit besteht seit 1999 und sollte am besten innerhalb eines Monats nach der Tätigkeitsaufnahme genutzt werden. Denn eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bringt auch eine Rechtssicherheit mit sich: Wenn die Selbstständigkeit im Statusfeststellungsverfahren bestätigt worden ist, dann ist diese Entscheidung auch für alle anderen Sozialversicherungsträger und für die ARGE bindend. Somit besteht auch keine Gefahr, zu einem späteren Zeitpunkt mit Nachzahlungsforderungen für Sozialabgaben konfrontiert zu werden. Was nämlich viele nicht wissen: Bei Scheinselbstständigkeit, bei der ein Vorsatz vermutet wird, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Das kann nicht nur den Betreffenden selbst, sondern auch seinen Auftraggeber teuer zu stehen kommen.

Und so können Sie zum Beginn Ihrer Selbstständigkeit ein Statusfeststellungsverfahren beantragen:

  1. Hier können Sie das Formular V027 finden, das eigens für die Antragstellung erstellt worden ist.
  2. Diesem Antragsformular sind verschiedene Anlagen beizufügen, unter anderem eine genaue Beschreibung der Tätigkeit bzw. des Auftragsverhältnisses.
  3. Die Clearingstelle der DRV braucht ungefähr vier Wochen für die Bearbeitung des Antrags auf ein Statusfeststellungsverfahren. Wenn die Selbstständigkeit festgestellt wird, müssen Sie fortan keine Sozialabgaben mehr zahlen.

Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.