• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle.de | Befreiung Sozialversicherungspflicht

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Befreiung SozialversicherungspflichtFür alle Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem 31.12.2004 eine Beschäftigung aufgenommen haben, muss ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a Abs. 1 S. 2 SGV IV durchgeführt werden. Zuständig für das Statusfeststellungsverfahren ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung Bund / Clearingstelle (Clearingstelle Befreiung Sozialversicherungspflicht).

Zu diesem Zweck ist bei der Anmeldung des Geschäftsführers zusätzlich anzugeben, dass es sich um einen geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH handelt (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. e SGB IV). Die Krankenkasse gibt diese Meldung dann an die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens weiter.

Eine Entscheidung über die Statusfeststellung trifft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch einen Verwaltungsakt, der gegenüber allen anderen Trägern der Sozialversicherung Bindungswirkung entfaltet, insbesondere auch gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit, § 336 SGB III.

Entscheidungsgrundlage ist zunächst die gesellschaftsrechtliche Stellung des Gesellschafter- Geschäftsführers sowie die Bestimmungen eines etwaigen Geschäftsführervertrags. Daneben wird die Entscheidung über die Frage der Sozialversicherungspflicht von einer Vielzahl weiterer wertungsabhängiger Faktoren beeinflusst.

Eine selbstständige Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn die Tätigkeit in erster Linie durch das Unternehmerrisiko und die eigene Entscheidungsfreiheit des Gesellschafter-Geschäftsführers über die eigene Arbeitskraft, den Arbeitsort und die Arbeitszeit bestimmt wird.

Die Clearingstelle ist angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ist für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens zuständig, sobald der Antrag gestellt wird.


Clearingstelle Befreiung Sozialversicherung

Das Verfahren wird durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Feststellungsbescheids durch die Clearingstelle abgeschlossen.

a. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehrheitlich beteiligte GmbH-Gesellschafter verfügen in der Regel über einen beherrschenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafter und sind daher nach ständiger Rechtssprechung des BSG in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig.

b. Gesellschafter-Geschäftsführer ohne beherrschenden Einfluss

Wertungsabhängig ist die Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern, die mit weniger als 50% am Stammkapital beteiligt sind. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht setzt zum Einen voraus, dass der Geschäftsführer unangenehme Entscheidungen der Gesellschafterversammlung aufgrund von Sonderrechten oder aufgrund einer Sperrminorität verhindern kann.

Daneben werden vor allem die dienstvertraglichen Regelungen im Geschäftsführervertrag wertend daraufhin überprüft, ob der Geschäftsführer über die Gestaltung seines Arbeitseinsatzes und seiner Arbeitszeit wie ein selbstständiger Unternehmer entscheiden kann.

Folgende Regelungen können einer Sozialversicherungsfreiheit dabei entgegen stehen:

  1. Umfassender Katalog mit zustimmungspflichtigen Geschäften
  2. Ausdrückliche Vereinbarung einer Weisungsgebundenheit

Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.