• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Deutsche RentenversicherungDie Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung hat ihren Sitz in Berlin. Seit dem 1. Juni 2010 ist sie für die gesamte Bundesrepublik die einzige zuständige Prüfstelle, wenn es darum geht, Fragen zum Sozialversicherungsstatus zu klären. In der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung werden jährlich mehr als 15.000 Verfahren zur Prüfung des Status von Geschäftsführern, mitarbeitenden Familienangehörigen und tlw. auch Selbstständigen durchgeführt. Diese so genannten Statusfeststellungsverfahren erfolgen entweder auf Antrag (Antragsverfahren) oder obligatorisch.

In jedem Fall gilt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist von Gesetz wegen damit beauftragt, hierüber zu entscheiden. Allein diese Entscheidung ist – auch wenn sie im Wege des Rechtsbehelfs und Rechtsmittelverfahrens überprüfungsfähig ist – die wichtigste Erkenntnis für einen Antragsteller, ob Sozialversicherungsfreiheit oder Sozialversicherungspflicht besteht.

Die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist für den Betroffenen in zweifacher Hinsicht von Bedeutung. Denn von der Sozialversicherungspflicht hängt auch direkt das Recht auf den Bezug von Sozialleistungen ab. Leider führt in Deutschland die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen keinesfalls automatisch auch zum Recht auf Leistungsbezug. Das Bundessozialgericht selbst hat in einem Urteil festgelegt, dass Sozialleistungen wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld oder eine Berufsunfähigkeitsrente nur dann gezahlt werden müssen, wenn zum Zeitpunkt der Beitragszahlungen auch tatsächlich die Pflicht dazu bestand.

Insofern schafft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung also in doppelter Hinsicht Rechtssicherheit. Das Ergebnis des von ihr durchgeführten Statusfeststellungsverfahrens eröffnet einerseits die Möglichkeit, sich von der Sozialversicherungspflicht befreien zu lassen und zu Unrecht gezahlte Sozialabgaben zumindest zum Teil zurückfordern. Andererseits klärt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung aber auch eindeutig, ob der Antragsteller in Zukunft einen Anspruch auf den Bezug von Sozialleistungen hat oder nicht. Diese Information ermöglicht dann die Entscheidung für entsprechende zusätzliche Absicherungen, zum Beispiel durch eine betriebliche Altersvorsorge mit Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz.

Vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs ist das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung von Bedeutung. Denn aufgrund ihrer besonderen Position innerhalb des Unternehmens sind hier die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit oft verwischt. Und die „vorsorgliche“ Zahlung der Sozialabgaben führt – wie oben bereits beschrieben – noch längst nicht zu einer sozialen Absicherung im Bedarfsfall. Diese Beiträge werden also unter Umständen völlig unnötig gezahlt. Einzig der Antrag auf eine Überprüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung schafft hier Sicherheit und schützt somit vor unnützen Zahlungen und negativen Überraschungen.

Die Überprüfung des SV-Status lohnt sich immer„, so die Einschätzung des Verbraucherportals MoneyCheck.de


Wofür ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung zuständig?

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist bundesweit die einzige Prüfstelle für Fragen zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Personen. Sie wurde zum 1. Juni 2010 eingerichtet, um eine übergeordnete Instanz zu schaffen, deren Entscheidungen für alle beteiligten Sozialversicherungsträger sowie für die Agentur für Arbeit rechtlich bindend sind. Die Arbeit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgt auf der Grundlage von § 7a SGB IV. Vor allem die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern gehört zu den wichtigen Aufgaben der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Denn diese sind einerseits unternehmerisch tätig und direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt, während sie andererseits in einem Anstellungsverhältnis stehen. Die Frage nach Abhängigkeit oder Selbstständigkeit ist hier deswegen nicht leicht zu beantworten. Auf Antrag des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers (oder beider gemeinsam) führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durch, um den konkreten Einzelfall zu klären.

Der Antrag muss in jedem Falle schriftlich eingereicht werden und enthält einen umfangreichen Fragenkatalog. Hauptsächlich müssen Angaben zur genauen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und so den vorherigen und bestehenden Beziehungen zu verschiedenen Sozialversicherungsträgern gemacht werden. Außerdem sind dem Antrag an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung mehrere Formulare beizufügen, z.B. der Arbeits- oder der Gesellschaftsvertrag. Am Ende muss angeben, ob die Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit (nicht versicherungspflichtig) oder einer abhängigen Beschäftigung (versicherungspflichtig) beantragt wird.

Zur Prüfung benötigt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung etwa vier Wochen. Danach ergeht ein schriftlicher Bescheid an den oder die Antragsteller. Stimmt das Prüfungsergebnis nicht dem beantragten Status überein, so kann zunächst binnen einer bestimmten Frist Widerspruch bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung eingelegt werden. Führt dieser ebenfalls nicht zum gewünschten Erfolg, so besteht die Option, beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen. Beide Rechtsmittel haben aufschiebende Wirkung. Ein Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung über eine nicht sozialversicherungspflichtige (selbstständige) Beschäftigung ist die Voraussetzung für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.

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Welcher Personenkreis nutzt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung?

Die Arbeit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist vor allem für Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer und für mitarbeitende Familienangehörige von Bedeutung. Denn für diese Personenkreise ist die Grenze zwischen unternehmerischer Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung oft nicht klar zu ziehen. Von dieser Beurteilung hängt jedoch ab, ob der Betreffende zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist oder nicht. Ein so genanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung soll deswegen helfen, den konkreten Einzelfall zu überprüfen.

Für mitarbeitende Familienangehörige findet das Statusfeststellungsverfahren mittlerweile automatisiert, d.h. obligatorisch statt. Sobald ein Arbeitgeber bei der Meldung an die Einzugsstelle (in der Regel die zuständige Krankenkasse) angibt, dass es sich bei dem neuen Arbeitnehmer um ein Familienmitglied handelt, leitet diese die Information an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung weiter. Anders verhält es sich bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Auch hier besteht aufgrund ihrer Position im Unternehmen oftmals Unklarheit über ihren Status. Allerdings führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in diesen Fällen das Statusfeststellungsverfahren nur auf Anfrage durch.

Der Antrag muss schriftlich erfolgen und kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam gestellt werden. Die im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens getroffene Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist für alle beteiligten Sozialversicherungsträger und auch für die Agentur für Arbeit rechtlich bindend.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.