• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle Fragebogen Statusfeststellungsverfahren

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsstatus von Personen kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Deshalb wurde in der Vergangenheit die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, in Zweifelsfällen den Sozialversicherungsstatus einer Person zu prüfen und auch verbindlich festzulegen. Das Ergebnis ist bindend für alle Bereiche der Sozialversicherung. Rechtliche Grundlage für das Verfahren ist § 7a SGB IV.

Wozu benötigt Clearingstelle Fragebogen Statusfeststellungsverfahren?

Für die Entscheidung benötigt die Clearingstelle einen Fragebogen für das Statusfeststellungsverfahren. Im Fragebogen müssen die Antragsteller umfangreiche Angaben machen zu:

  • Ihrer Person
  • Ihrem Arbeitgeber
  • Art, Umfang und Ausgestaltung ihrer Beschäftigung
  • Ggf. Form und Umfang der Beteiligung am Unternehmen
  • Etc.

Der Clearingstelle dient der Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren gemeinsam mit entsprechenden Belegen und Nachweisen, die ebenfalls eingereicht werden müssen, als Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung des Sozialversicherungsstatus. Je nach der Person, die ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen möchte, muss bei der Clearingstelle ein bestimmter Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren eingereicht werden. Spezielle Fragebögen gibt es so zum Beispiel für:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige oder Ehepartner (obligatorisches Verfahren – Fragebögen werden üblicherweise zugeschickt)
  • Selbstständige
  • Handwerker
  • Fakultatives Statusfeststellungsverfahren

Wer muss bei Clearingstelle Fragebogen Statusfeststellungsverfahren einreichen?

Wer bei der Clearingstelle einen Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren einreichen muss, hängt von einem entscheidenden Faktor ab. Nämlich davon, ob es sich um ein:

  • fakultatives oder ein
  • obligatorisches

Statusfeststellungsverfahren handelt. Das obligatorische Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Zum Beispiel immer dann, wenn ein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis mit einem:

  • Gesellschaftergeschäftsführer oder einem
  • Familienangehörigen oder Ehepartner

zur Sozialversicherung anmeldet. In diesem Fall schickt die zuständige Einzugsstelle der betreffenden Person einen Fragebogen der Clearingstelle für das Statusfeststellungsverfahren zu. Person mit Zweifeln am Sozialversicherungsstatus können den Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle hier herunterladen und ausfüllen. Das sollten insbesondere Personen tun, die zu einer der folgenden Personengruppen zählen:

  • Gesellschafter
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (sofern kein obligatorisches Verfahren durchgeführt worden ist)
  • Mitarbeitende Familienangehörige oder Ehepartner (sofern kein obligatorisches Verfahren durchgeführt worden ist)
  • Geschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Freie Mitarbeiter

Bei all diesen Personengruppen kommt es regelmäßig zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus. Aus diesem Grund sollten sie bei der Clearingstelle mit einem Fragebogen ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Das sollten sie vor allem deshalb tun, weil ein fälschlich angenommener Sozialversicherungsstatus gravierende Konsequenzen haben kann. Werden in dem Glauben, es bestünde keine Sozialversicherungspflicht keine Beiträge gezahlt und später stellt sich heraus, dass doch Sozialversicherungspflicht bestand, können die Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre nachgefordert werden. Unabhängig davon, ob in der Zeit eine private Absicherung bestand oder nicht. Im umgekehrten Fall können im Bedarfsfall Sozialversicherungsträger Leistungen verweigern, wenn sich herausstellt, dass eine Person tatsächlich gar nicht sozialversicherungspflichtig ist. In diesem Fall gilt: Aus der Beitragszahlung alleine ergibt sich kein Anspruch auf Sozialleistungen. Der besteht erst, wenn die Sozialversicherungspflicht vorliegt. In diesem Fall können jedoch die „umsonst gezahlten“ Sozialversicherungsbeiträge zumindest teilweise zurückgefordert werden.

Beraten lassen

Um solchen Komplikationen vorzubeugen, sollte in Zweifelsfällen immer verbindlich für Klarheit gesorgt werden. Dabei empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Wie bei vielen anderen Antragsverfahren, ist auch bei der Clearingstelle der Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren mit einigen Stolpersteinen und Schwierigkeiten verbunden. Um Komplikationen von Anfang an zu vermeiden, sollten sich Antragsteller professionell beraten lassen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.