Statusfeststellungsverfahren für alle Bereiche der Sozialversicherung bindend
Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung
Wer Zweifel an seinem Sozialversicherungsstatus hat, kann diesen verbindlich prüfen und festlegen lassen. Das geht mit einem Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Gesetzliche Grundlage für das Verfahren ist § 7a SGB IV. Das Ergebnis der Statusprüfung ist bindend für alle Bereiche der Sozialversicherung.
Sinn und Zweck des Statusfeststellungsverfahrens
Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ermöglicht die verbindliche Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus einer Person. Eine solche Überprüfung kann notwendig werden, wenn bei einer Person Zweifel am aktuellen Sozialversicherungsstatus auftreten. Währen bei den meisten Menschen nie ein Zweifel am Sozialversicherungsstatus aufkommt, sind einige Personengruppen besonders oft betroffen:
- Selbstständige und Freiberufler
- Gesellschafter
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Mitarbeitende Ehe- und Lebenspartner sowie Familienmitglieder
Bei diesen Personen sind die Grenzen zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung oft sehr fließend. Daher treten hier Unklarheiten besonders oft auf. Zuständig für das Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Was prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund?
Im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zwei Dinge:
- Ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt
- In welchen Bereichen der Sozialversicherung Versicherungspflicht besteht
Die Prüfung erfolgt anhand verschiedener Unterlagen, die der Antragsteller bei der Beantragung des Statusfeststellungsverfahrens einreichen muss. Das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens ist gültig für alle Bereiche der Sozialversicherung.
Hat der Antragsteller Zweifel am Ergebnis der Statusfeststellung, kann er Widerspruch und in weiteren Schritt auch Rechtsmittel einlegen.
Beraten lassen
Um Komplikationen und Missverständnisse im Laufe des Verfahrens zu vermeiden, ist es immer zu empfehlen, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Das gilt in besonderem Maße auch, wenn Antragsteller nach dem Statusfeststellungsverfahren in Widerspruch gehen oder Rechtsmittel einlegen möchten.
Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.