• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Freie Mitarbeit – Mit Statusfeststellungsverfahren SV-Pflicht ausschließen

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren Freie MitarbeitFür Arbeitgeber birgt ein Arbeitsverhältnis in Form einer freien Mitarbeit immer gewisse Risiken. Je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der zugrunde liegenden Verträge kann das Beschäftigungsverhältnis etwa bei einer Betriebsprüfung als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden. Die Folge: Die Auftraggeber müssen umfangreiche Nachzahlungen leisten. Neben der Vortagsgestaltung sorgt ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund für Rechtssicherheit.


Ein absolutes Muss: Sorgfältige Vertragsgestaltung

Um unangenehme Überraschungen von vornherein zuverlässig auszuschließen, sollte insbesondere bei Freier Mitarbeit die Vertragsgestaltung sehr sorgfältig erfolgen. Um Unklarheiten gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten insbesondere Punkte wie:

  • Weisungsbindung
  • Gestaltung der Arbeitszeiten
  • Art der Bezahlung
  • etc.

eindeutig so gestaltet werden, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ganz klar ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit auch tatsächlich so wie vertraglich vereinbart praktiziert werden.


Aktueller Fall: Museumsführer

Wie wichtig eine sorgfältige vertragliche Absicherung tatsächlich ist, zeigt ein aktueller Fall. Vor dem Landessozialgericht in Stuttgart wurde ein Rechtsstreit zwischen einem Mannheimer Museum und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg ausgetragen. Das Museum hatte Museumsführer als freie Mitarbeiter beschäftigt. Die Deutsche Rentenversicherung hatte diese Beschäftigungsform angezweifelt und als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Das Landessozialgericht hatte dem Museum in zweiter Instanz Recht gegeben. Der Grund: der zugrunde liegende Vertrag für die freie Mitarbeit hatte eindeutig eine Weisungsbindung der Museumsführer ausgeschlossen.


Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle schafft verbindliche Sicherheit

Das Beispiel zeigt sehr eindrücklich, wie wichtig eine klare Vertragsgestaltung bei der Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern ist. Wer sich als Auftraggeber noch weiter absichern möchte, sollte ein fragliches Beschäftigungsverhältnis von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin prüfen lassen. Dazu kann in Zweifelsfällen ein Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV gestellt werden. Der im Verfahren ermittelte Sozialversicherungsstatus ist für die Sozialversicherungsträger verbindlich.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.