• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Statusprüfung über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Statusprüfung über die Clearingstelle der DRVFür die überwiegende Mehrheit aller Menschen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, ist die Lage vollkommen eindeutig: Sie sind abhängig beschäftigt und damit zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Bei den Selbstständigen ist der Fall ebenso klar: Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig. Wie aber verhält es sich zum Beispiel bei mitarbeitenden Familienangehörigen oder bei Gesellschafter-Geschäftsführern in GmbHs? Beide befinden sich zwar einerseits in einem Angestelltenverhältnis, sind aber andererseits aufgrund ihrer Position auch am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Die Frage, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, ist hier also nicht so einfach zu beantworten. Sie ist aber von Belang – einerseits, weil davon abhängt, ob der Betreffende Sozialabgaben zahlen muss, und andererseits, weil daraus auch folgt, ob er zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt ist.

Die Clearingstelle der DRV schafft Rechtssicherheit

Wenn Zweifel am sozialrechtlichen Status einer Person bestehen, dann kann ein so genanntes Statusfeststellungsverfahren Abhilfe schaffen. Durchgeführt wird es von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, entweder auf Anfrage (v.a. bei Geschäftsführern) oder aber auch obligatorisch, wenn der Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern mitarbeitende Familienangehörige meldet. Am Ende fällt die Clearingstelle die Entscheidung, ob eine selbstständige oder eine abhängige (versicherungspflichtige) Tätigkeit vorliegt. Diese Entscheidung ist für alle beteiligten Sozialversicherungsträger rechtsverbindlich.

Vorteile des Statusfeststellungsverfahrens:

  • Rechtssicherheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status
  • Entscheidung kann zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht führen
  • evtl. Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Sozialabgaben möglich

Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.