• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Statusfeststellung Sozialversicherung Antrag

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Statusfeststellung Sozialversicherung AntragIm § 7a SGB IV ist festgelegt, dass Personen, deren Sozialversicherungsstatus unklar oder zweifelhaft ist, für eine Statusfeststellung Sozialversicherung Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen können.

Das sollten insbesondere folgende Personen im eigenen Interesse tun:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Arbeitsverhältnis bereits vor 2005 begonnen hat
  • Gesellschafter
  • (Fremd-)Geschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Mitarbeitende Abkömmlinge, Familienangehörige, Ehe- oder Lebenspartner eines Arbeitgebers, deren Arbeitsverhältnis vor 2003 begonnen hat

Voraussetzung ist, dass ihr Status nicht bereits geprüft oder eine Prüfung beantragt wurde.


Sozialversicherungsfreiheit bei Antrag auf Statusfeststellung der Sozialversicherung

Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann eine Statusfeststellung der Sozialversicherung auf Antrag in Form eines Formulars bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgenommen werden. Dazu ist es notwendig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfangreiche Angaben zum betreffenden Arbeitsverhältnis machen. Anhand dieser Angaben zur Statusfeststellung der Sozialversicherung im Antrag wird anschließend geprüft, ob die notwendigen Kriterien für den gewünschten Sozialversicherungsstatus erfüllt sind. Wichtige Kriterien für eine Sozialversicherungsfreiheit sind zum Beispiel:

  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB
  • Freie Bestimmungsmöglichkeit über Ort, Zeit, Art und Umfang der Arbeitsleistung
  • Vom Unternehmensgewinn abhängige Arbeitsvergütung
  • Übernahme unternehmerischen Risikos
  • Befugnisse zur eigenständigen rechtlichen Vertretung des Unternehmens nach außen

Ist die Person, die zur Statusfeststellung der Sozialversicherung den Antrag gestellt hat, gleichzeitig auch am Unternehmen beteiligt, spielt auch die Form der Beteiligung eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht. So liegt zum Beispiel auf Grund der Gesellschafter-Beteiligung eine Sozialversicherungsfreiheit vor, wenn der betreffende Gesellschafter:

  • über 50 % des Gesellschafts-Kapitals hält (Mehrheits-Gesellschafter)
  • weniger als 50 % des Gesellschafts-Kapitals hält, aber eine Sperrminorität besitzt oder die Geschicke des Unternehmens maßgeblich beeinflussen kann, weil er als einziger im Unternehmen über entscheidendes Fach- oder Branchenwissen verfügt

Wer kann für Statusfeststellung der Sozialversicherung den Antrag stellen?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können für die Statusfeststellung der Sozialversicherung den Antrag stellen. Dazu müssen sie in jedem Fall das Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung Bund ausfüllen und bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammen mit verschiedenen Belegen einreichen. Nach Abschluss der Statusprüfung erhalten sie einen Bescheid über den ermittelten Sozialversicherungsstatus.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.