• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle | Sozialversicherungspflicht

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | SozialversicherungspflichtIn den vergangenen Jahren kam es bei Fragen zum Bestehen der Clearingstelle Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern und von Personen, die bei ihrem Ehegatten beschäftigt sind, immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Problematisch war, dass sich die Betroffenen in der Annahme, Arbeitnehmer zu sein, versicherten, wobei auch die Krankenkassen als Einzugsstellen für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge diese Ansicht in vielen Fällen bestätigten.

Bei Beendigung der Tätigkeit und Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit wurden diese Personen dann jedoch nachträglich häufig als Selbstständige ohne Sozialversicherungspflicht eingestuft. Dies war möglich, weil die Agentur für Arbeit eine unabhängige Prüfung durchführen konnte und nicht an die Einstufung durch die Krankenkassen gebunden war. Folge der Verneinung der Arbeitnehmerstellung war, dass der Antragsteller keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld hatte, obwohl oft jahrelang Versicherungsbeiträge gezahlt worden waren. Eine Rückforderung der gezahlten Beiträge ist wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist maximal für vier Jahre möglich.

Um diese rechtlich und sozialpolitisch nicht hinnehmbaren Rechtsfolgen zu verhindern, wurde zum 1. Januar 2005 das obligatorische Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung Bund eingeführt. Nach SGB IV § 7a Abs. 1 Satz 2 sind die Einzugsstellen nunmehr dazu verpflichtet, einen Antrag an die Clearingstelle Sozialversicherungspflicht der DRV zu richten, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte Angehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt dann als hierfür bundesweit eingerichtete Clearingstelle zur Sozialversicherungspflicht die versicherungsrechtliche Beurteilung vor. Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird durch eine rechtsverbindliche Entscheidung in Form eines Bescheides über den Status des mitarbeitenden Familienangehörigen bzw. des geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters abgeschlossen.

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Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.