• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle.de

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de - Deutsche RentenversicherungSeit dem 1. Juni 2010 ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung neben der Statusfeststellung für Abkömmlinge auch für die Statusfeststellung für Beschäftigte Ehegatten und Lebenspartner des Arbeitgebers und Gesellschafter-Geschäftsführer zuständig.

Besteht Unsicherheit im Hinblick auf den Sozialversicherungsstatus (abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit), so gibt es nach § 7 a Abs. 1 SGB IV die Möglichkeit, in einem Anfrageverfahren eine Statusprüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) – ehemals BfA – zu beantragen. Clearingstelle.de ist ein privater Anbieter, der mit einem Team aus Rentenberatern und Rechtsanwälten Ihre mögliche Befreiung von der Sozialversicherungspflicht kostenfrei prüft. Unser Prüfungsergebnis verschafft Ihnen wichtige Erkenntnisse über Ihren sozialversicherungsrechlichen Status. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund übernimmt die formalisierte Prüfung des Sozialversicherungsstatus im Auftrag aller Sozialversicherungsträger. Antragsberechtigt sind sowohl Auftraggeber (Arbeitgeber) als auch Auftragnehmer (Arbeitnehmer). Falls der Antrag nicht ohnehin gemeinsam gestellt wird, befragt die DRV den vom Antragsteller genannten Geschäftspartner über den Charakter des Auftrags.

Ein Statusfeststellungsverfahren kann entweder auf Antrag oder unter engen Voraussetzungen von Amts wegen eingeleitet werden.

Von Amts wegen wird ein Statusverfahren der Clearingstelle eingeleitet, wenn:

  • ein Arbeitgeber seinen Ehegatten, Lebenspartner oder einen Abkömmling zur Sozialversicherung anmeldet oder
  • eine GmbH einen Geschäftsführer zur Sozialversicherung anmeldet, der auch Gesellschafter der GmbH ist.

Ist durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Bescheid über den Status ergangen, wonach eine Beschäftigung vorliegt, kann hiergegen zunächst Widerspruch und – sollte dieser erfolglos bleiben – anschließend Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Beide Rechtsmittel haben aufschiebende Wirkung. Dies gilt im Übrigen auch für Statusentscheidungen der Krankenkassen im Rahmen von § 28 h Abs. 2 SGB IV und der Rentenversicherungsträger im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 28 p Abs. 1 SGB IV. Dementsprechend werden vom Auftraggeber (Arbeitgeber) zunächst keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge angefordert und sind von ihm auch keine Meldungen zu erstatten.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.