• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Wie funktioniert eigentlich ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund?

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Clearingstelle.de | Wie funktioniert ein StatusfeststellungsverfahrenEin Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV stellt eine wichtige Maßnahme für Personen dar, deren Sozialversicherungsstatus ungeklärt ist. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, die eine Prüfung und auch verbindliche Festlegung des Sozialversicherungsstatus im Auftrag aller Sozialversicherungsträger vornimmt. Der Ablauf eines Statusfeststellungsverfahren kann sich unterschiedlich gestalten.


Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV – Ablauf

Grundsätzlich kommen zwei verschiedene Verfahrensarten in Betracht:

  1. das fakultative und
  2. das obligatorische Statusfeststellungsverfahren.

Das Verfahren ist in beiden Fällen das gleiche. Entscheidend ist jedoch wann und von wem das Verfahren eingeleitet wird.

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Das ist insbesondere immer dann der Fall, wenn eine neues Beschäftigungsverhältnis mit:

  • Mitarbeitenden Familienangehörigen
  • Gesellschafter-Geschäftsführern

zur Sozialversicherung angemeldet wird. Weil es bei diesen beiden Personengruppen besonders oft zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus kommt, leitet die Krankenversicherung das Verfahren ein. Das bedeutet konkret, dass die Betroffenen sowie der Arbeitgeber die entsprechenden Fragebögen und Formulare zugeschickt bekommen, die dann an die Clearingstelle weitergeleitet werden.

Im Gegensatz zum obligatorischen kann das fakultative Verfahren von jeder Person beantragt werden, die Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat und für die noch kein obligatorisches Verfahren durchgeführt oder eingeleitet wurde.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Antragsteller in jedem Fall das Ergebnis per Bescheid mitgeteilt. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses, kann Widerspruch eingelegt werden. Führt auch diese Maßnahme zu fraglichen Ergebnisse ist in einem weiteren Schritt eine Klage vor einem Sozialgericht möglich.


Wer sollte Statusfeststellungsverfahren beantragen?

Ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV sollten insbesondere Personen bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, bei denen es regelmäßig zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus kommt. Das sind in der Praxis vor allem:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer (sofern deren Status nicht bereits obligatorisch geprüft wurde)
  • Mitarbeitende Familienangehörige, Ehe- oder Lebenspartnern (deren Status noch nicht geprüft wurde)
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Gesellschafter
  • Selbstständige (zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit)

Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.