• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Wann ist Statusfeststellungsverfahren obligatorisch?

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Statusfeststellungsverfahren obligatorischEin Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV dient dazu, den Sozialversicherungsstatus einer Person verbindlich zu klären und festzulegen. Dies kann laut dem Gesetz auf zwei Weisen erfolgen:

  1. fakultativ – auf Antrag einer Person
  2. obligatorisch – von Gesetzes wegen


Eine Statusfeststellung von Gesetzes wegen findet insbesondere immer dann statt, wenn ein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Ehe- oder Lebenspartner, einem Familienangehörigen oder einem Gesellschafter des Unternehmens zur Sozialversicherung anmeldet.


Obligatorische Überprüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund

Erfolgt die Meldung einer der fraglichern Personen, leitet die Einzugsstelle der Sozialversicherung, in der Regel die Krankenversicherung, das Vefahren ein. Der Arbeitgeber erhält einen Fragebogen, der mit allen notwendigen Angaben zu:

  • Arbeitnehmer,
  • Arbeitgeber,
  • Beschäftigungsverhältnis,
  • etc.

an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund geleitet wird. Die Clearingstelle ist als zentrale Stelle für die Klärung des Sozialversicherungsstatus in Zweifelsfällen zuständig. Der im Verfahren ermittelte Status ist für alle Bereiche der Sozialversicherung bindend.


In Zweifelsfällen fakultatives Verfahren beantragen

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV wurde erst zum 1. Januar 2005 eingeführt und erst am 1. Januar 2008 auf mitarbeitende Abkömmling ausgedehnt. Vorher geschlossene Beschäftigungsverhältnisse blieben unberührt. In solchen Fällen sollten Betroffen in jedem Fall die Möglichkeit zur fakultativen Statusfeststellung nutzen. Immer wieder kommt aus verschiedenen Gründen außerdem vor, dass eine obligatorische Überprügung für Betroffene aus dem Personenkreis nicht erfolgt. Auch in diesem Fall sollten die Betroffenen auf jeden Fall ein fakultatives Feststellungsverfahren in Anspruch nehmen. Aus einem ungeklärten Sozialversicherungsstatus können sich erhebliche Probleme ergeben.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.