• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Wann ist erneute Prüfung des Sozialversicherungsstatus sinnvoll?

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Prüfung des SozialversicherungsstatusDas Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschten Rentenversicherung Bund dient dazu, in Zweifelsfällen den zutreffenden Sozialversicherungsstatus korrekt festzulegen. Der ermittelte und festgelegte Status hat für alle Bereiche der Sozialversicherung bindende Wirkung. Unklarheiten sollen so vollständig beseitigt werden. Dennoch kann es in bestimmten Situationen sinnvoll sein, den Status erneut prüfen zu lassen.


Erneute Prüfung bei Veränderungen sinnvoll

Die Ermittlung des Sozialversicherungsstatus nach § 7a SGB IV basiert auf einer eingehenden und individuellen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses. Kommt es zu Veränderungen der zugrundeliegenden Voraussetzungen kann es notwendig werden, den Sozialversicherungsstatus erneut prüfen zu lassen. Entsprechende Veränderungen können zum Beispiel Änderungen der Gesellschafterverhältnisse oder der Beschäftigungsbedingungen sein.


Aufgabe des Statusfeststellungsverfahrens

Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV hat die Aufgabe, in Zweifelsfällen den Sozialversicherungsstatus einer Person verbindlich zu klären und festzulegen. Der so ermittelte Sozialversicherungsstatus ist gültig für alle Zweige der Sozialversicherung. Zuständig für das Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus kommt es besonders oft bei bestimmten Personengruppen:

  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Gesellschaftern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Lebens- oder Ehepartnern
  • Geschäftsführern
  • Vorständen von Aktiengesellschaften
  • etc.

Eine verbindliche Klärung des Sozialversicherungsstatus ist deshalb besonders wichtig, weil ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus für die Betroffenen gravierende negative Konsequenzen haben kann. Diese reichen von Leistungsverweigerung der Sozialversicherungsträger im Bedarfsfall bis hin zu erheblichen rückwirkenden Beitragsnachforderungen für mehrere Jahre.


Professionell beraten lassen

Egal, ob ein Statusfeststellungsverfahren zum ersten oder wiederholten Mal durchgeführt wird: eine professionelle Beratung ist in jedem Fall zu empfehlen. Das gilt immer auch für die Zeit nach der Klärung des Status. Etwa, wenn es darum geht, die Auswirkungen verschiedener Veränderungen der Beschäftigungsverhältnisse auf den Sozialversicherungsstatus zu beurteilen und abzuschätzen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.