• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Statusfeststellungsverfahren: Steuerberater dürfen Vertretung nicht übernehmen

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Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren: Steuerberater dürfen Vertretung nicht übernehmenWer in einem Statusfeststellungsverfahren seinen eigenen Sozialversicherungsstatus oder den Sozialversicherungsstatus eines Mitarbeiters prüfen lassen möchte, sollte sich in jedem Fall professionell beraten lassen. Allerdings darf nicht jeder bei der Antragstellung behilflich sein. Steuerberater dürfen zum Beispiel einen Mandanten nicht in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vertreten. Das hat inzwischen auch das Bundessozialgericht in einem entsprechenden Urteil bestätigt.


Situation war lange unklar

Wer seinen eigenen Sozialversicherungsstatus verbindlich klären lassen möchte, kann dies in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung tun lassen. Auf diese Weise kann ein Arbeitgeber auch den korrekten Sozialversicherungsstatus eines Mitarbeiter prüfen lassen. Etwa, um herauszufinden, ob er Sozialversicherungsabgaben für den betreffenden Angestellten zahlen muss oder nicht.

Weil ein solches Statusfeststellungsverfahren recht kompliziert ist, entscheiden sich viele Antragsteller völlig zu Recht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Neben einem Anwalt scheint auf den ersten Blick ein Steuerberater ein geeigneter Ansprechpartner zu sein, um im Vorfeld den Antragsteller zu beraten und ihn im Verfahren zu vertreten. Schließlich beraten Steuerberater auch zu vielen anderen Sachverhalten, die das Sozialversicherungsrecht berühren. Etwa im Bereich der Lohnbuchführung. Entsprechend boten in der Vergangenheit auch immer wieder Steuerberater ihre Leistungen im Zusammenhang mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV an.

Allerdings kamen regelmäßig Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Beratung durch Steuerberater auf. Die Steuerberater selbst beriefen sich dabei auf das sogenannte Rechtsdienstleistungsgesetz, das es auch bestimmten Berufsgruppen ermöglicht, gewisse Rechtsberatungen zu übernehmen, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit ihrer eigentlichen Tätigkeit stehen.

Insbesondere die Deutsche Rentenversicherung war jedoch anderer Meinung und führte in dieser Frage immer wieder Rechtsstreite. In vielen Fällen bekam sie Recht und die Vertretung durch einen Steuerberater in einem Statusfeststellungsverfahren wurde für unzulässig eingestuft. Nachdem ähnlichen Verfahren in vielen verschiedenen Instanzen geführt worden sind, hat inzwischen auch das Bundessozialgericht ein Urteil gefällt: Es erklärte im April 2014 die Vertretung durch Steuerberater in einem Statusfeststellungsverfahren für ungültig!


Auswirkung für Antragsteller

Das Urteil des Bundessozialgerichtes bedeutet im Klartext, dass Steuerberater ihre Mandanten in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund definitiv nicht mehr vertreten dürfen. Sie dürfen aber auch im Vorfeld keine Beratung zum Verfahren durchführen. Gleichzeitig sind sie jedoch verpflichtet, ihren Mandanten zu einem Statusfeststellungsverfahren zu raten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auf Unklarheiten stoßen.

Der Mandant hat dann zwei Möglichkeiten:

  1. Er verzichtet auf eine Beratung und eine Vertretung im Verfahren und stellt den Antrag selber.
  2. Er lässt sich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten.

Inzwischen kooperieren viele Steuerberater mit Anwälten, die die Vertretung und Beratung ihrer Mandanten übernehmen. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung. Im Vergleich zu einer Antragstellung ohne jegliche Beratung auf jeden Fall die deutlich bessere Entscheidung


Beratung aus einer Hand

Eine umfassende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen bietet auch die Beratung von clearingstelle.de. Bei uns erhalten Sie eine professionelle Beratung zu allen Belangen eines Statusfeststellungsverfahren. Wir beraten und unterstützen Sie bei:

  • Der Prüfung Ihrer Chancen und Möglichkeiten
  • Der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für ein Statusfeststellungsverfahren
  • Dem eigentlichen Statusfeststellungsverfahren
  • Gegebenenfalls Vertretung vor Gericht, um Ihre Interessen und Ihr Recht in Zweifelsfällen durchzusetzen und zu wahren

Unsere Experten für die Bereiche Rentenberatung und Sozialversicherungsrecht stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich zu unseren Leistungen informieren. Per Telefon, Mail oder auch im persönlichen Chat.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.