• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Statusfeststellungsverfahren: Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

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Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren: Rückerstattung von SozialversicherungsbeiträgenBei Unsicherheiten bezüglich des persönlichen Sozialversicherungsstatus hilft nur eines: eine verbindliche Prüfung des Sozialversicherungsstatus. Eine solche Prüfung findet im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund statt. Sie schafft unter Berücksichtigung aller relevanten aktuellen Verhältnisse Rechtssicherheit. Das Ergebnis der Prüfung ist nämlich verbindlich für alle Zweige der Sozialversicherung.


Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Neben der Rechtssicherheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in Berlin einen weiteren großen Vorteil. Stellt sich nämlich heraus, dass in der Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, ohne dass die Notwendigkeit dafür bestand, können diese von den Sozialversicherungsträgern unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden. Gleichzeitig gilt außerdem für die Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Gute Chancen auf Rückzahlungen bestehen insbesondere in der Rentenversicherung häufig

Eine Rückforderung über die Verjährungsfrist hinaus ist in der Regel nicht möglich. In seltenen Einzelfällen kann es allerdings auch möglich sein. In diesen Fällen müssen aber gravierende Fehler des Sozialversicherers in der Vergangenheit nachgewiesen werden, was in der Regel sehr schwierig ist.


Sozialversicherungsstatus prüfen lassen

Wer seinen Sozialversicherungsstatus verbindlich bei der Clearingstelle der DRV in Berlin prüfen lassen möchte, muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen. Für bestimmte Personengruppen wird ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren allerdings bereits von Amts wegen durchgeführt, wenn sie ein entsprechendes Arbeitsverhältnis aufnehmen. Das gilt für:

  1. Mitarbeitenden Familienangehörige oder Ehe- und Lebenspartner
  2. Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Bei diesen Personen treten besonders häufig Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auf. Ebenfalls auch sehr oft betroffen, aber ohne automatische Statusüberprüfung sind:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter (insbesondere bei Minderheitsbeteiligungen)
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Sie sollten daher bei Zweifeln am eigenen Sozialversicherungsstatus in jedem Fall eine verbindlich Überprüfung beantragen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.