Statusfeststellungsverfahren im Gesundheitswesen immer wichtiger
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Mit Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit werden in der Regel bestimmte Branchen in Verbindung gebracht. Das Schwarzarbeitsgesetz führt in einem separaten Katalog Branchen auf, die einer verschärften Kontrolle unterliegen. Dazu zählen zum Beispiel: Baugewebe, Gastronomie, Gebäudereinigung oder auch Messebau. Berufe aus dem Gesundheitswesen sind in dieser Liste nicht aufgeführt. Dennoch kommt es seit einiger Zeit auch in dieser Branche immer wieder zu Unklarheiten und Vorwürfen von Scheinselbstständigkeit.
Honorarkräfte besonders oft betroffen
Besonders häufig kommt es zu Unklarheiten mit dem Sozialversicherungsstatus bei Honorarkräften. Das betrifft alle Bereiche des Gesundheitswesens:
- Anästhesieärzte
- Honorarpfleger
- Notärzte im Rettungsdienst
- Pflegedienste
- etc.
Insbesondere bei längerer oder regelmäßiger Zusammenarbeit kann schnell Sozialversicherungspflicht bestehen. Hinzu kommt, dass sich die Honorarkräfte häufig in bestehende Strukturen eingliedern müssen. Auch Weisungen müssen sie in vielen Fällen befolgen. In den Augen der Deutschen Rentenversicherung Bund kann auf diese Weise schnell Sozialversicherungspflicht bestehen.
Konsequenzen trägt der Auftraggeber
Stellt sich heraus, dass für eine Honorarkraft tatsächlich Sozialversicherungspflicht bestanden hat, liegt auch der Verdacht der Scheinselbstständigkeit nahe. In jedem Fall muss insbesondere der Auftraggeber rückwirkend die Sozialversicherungsabgaben für die betroffene Honorarkraft abführen. Je nach Dauer der Zusammenarbeit kann es dabei um große Beträge gehen.
In der jüngeren Vergangenheit häufen sich solche Fälle, in denen die Deutsche Rentenversicherung Bund Sozialversicherungspflicht für Honorarkräfte feststellt. Um Nachzahlungen nach Möglichkeit zu vermeiden, sollte der Sozialversicherungsstatus für ein Beschäftigungsverhältnis möglichst schon zu Beginn der Zusammenarbeit verbindlich geprüft und geregelt werden.
Clearingstelle sorgt für Sicherheit
Eine verbindliche und sichere Klärung des Sozialversicherungsstatus für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV möglich. Dabei handelt es sich um eine Einzelfallprüfung. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren muss individuell beantragt werden. Das können der Auftraggeber, die Honorarkraft oder auch beide gemeinsam tun.
Der im Verfahren ermittelte Sozialversicherungsstatus ist verbindlich für alle Zweige der Sozialversicherung. Auf diese Weise ist es möglich, Sozialversicherungsabgaben korrekt abzuführen und spätere Nachforderungen zu vermeiden.
Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.