Clearingstelle | Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Rentenversicherung verschafft Rechtssicherheit
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Für eine Gruppe von Angestellten bestehen Unsicherheiten bei der Sozialversicherungspflicht. Das betrifft in der Regel nicht die Durchschnittsangestellten, sondern vor allem eine bestimmte Gruppe von Führungskräften und häufig auch mitarbeitende Familienmitglieder. Konkret sind vor allem folgende Personenkreise von Unklarheiten bei der Sozialversicherungspflicht betroffen:
- (Fremd-)Geschäftsführer
- Gesellschafter
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Mitarbeitende Familienangehörige
- Vorstände von Aktiengesellschaften
Bei all diesen Personen hängt die Sozialversicherungspflicht vor allem davon ab, ob das Angestelltenverhältnis oder die Tätigkeit als Selbstständiger überwiegt. Das liegt vor allem daran, dass sie häufig einerseits Angestellte des Unternehmens sind und gleichzeitig aber auch massiven Einfluss auf die Gestaltung des Unternehmens haben können.
Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Rentenversicherung Bund
Um den Sozialversicherungsstatus verbindlich klären zu lassen, können Arbeitgeber und -nehmer nach § 7a SGB IV den Sozialversicherungsstatus prüfen lassen. Dazu muss einer von beiden oder auch beide bei der Clearingstelle der Rentenversicherung Bund einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren stellen. In den dazugehörigen Formularen müssen umfangreiche Angaben zum Arbeitsverhältnis gemacht werden. Anhand dieser Angaben wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den gewünschten Sozialversicherungsstatus erfüllt werden. Das Ergebnis wird den Antragstellern in einem Bescheid mitgeteilt. Der Bescheid ist für alle Sozialversicherungsträger bindend und verschafft dem Antragsteller Rechtssicherheit.
Rechtssicherheit bei Sozialversicherungspflicht besonders wichtig
Die Rechtssicherheit, die der Bescheid des Statusfeststellungsverfahrens verschafft, ist gerade für Personen mit unklarer Sozialversicherungspflicht besonders wichtig. Nur mit dem verbindlichen Bescheid können sie sich über ihre Beitragspflicht und gegebenenfalls über ihre Leistungsansprüche im Klaren sein. Andernfalls kann es passieren, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden, wenn in dem Glauben, es bestehe Sozialversicherungsfreiheit, keine Beiträge gezahlt wurden.
Auch wenn Beiträge an die Sozialversicherungsträger gezahlt wurden, ergibt sich daraus allein noch kein Leistungsanspruch. Nur wenn nachweislich Sozialversicherungspflicht bestanden hat, haben die Versicherten im Zweifelsfall auch wirklich Anspruch auf die entsprechenden Leistungen. Der Bescheid über den Sozialversicherungsstatus aus einem Statusfeststellungsverfahren ist daher wichtig, um Leistungsansprüche zu sichern, falls Sozialversicherungspflicht besteht. Sofern Sozialversicherungsfreiheit festgestellt wurde, ist der Bescheid ein wichtiger Nachweis für eine private Absicherung.
Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.