• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Statusfeststellungsverfahren: Bei Zweifeln Widerspruch einlegen

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Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren: Bei Zweifeln Widerspruch einlegen = freundliche Ansprechpartnerin Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund dient dazu, den Sozialversicherungsstatus von Personen in Zweifelsfällen eindeutig zu klären und festzulegen.

Dabei kann es immer wieder zu Entscheidungen kommen, die komplett von der Einschätzung oder dem Wunsch des Antragstellers abweichen. Sind die Zweifel an der Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund berechtigt, kann der Antragsteller Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.


Ablauf eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV

Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund anhand der Antragsunterlagen und der eingereichten Belege, Dokumente und Nachweise, welcher Sozialversicherungsstatus auf den Antragsteller zutrifft. Die Entscheidung der Clearingstelle kann dabei natürlich von der Auffassung des Antragstellers abweichen.


Widerspruch und Rechtsmittel gegen Entscheidung einlegen

Sind die Zweifel des Betroffenen an der Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund berechtigt, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. In diesem Fall prüft die Clearingstelle den zutreffenden Sozialversicherungsstatus erneut. Bleibt sie bei ihrer bisherigen Auffassung, kann der Betroffene in einem nächsten Schritt Rechtsmittel einlegen.

Legt der Betroffene Rechtsmittel ein, bedeutet das nichts Anderes, als dass ein Gericht darüber entscheidet, welcher Sozialversicherungsstatus zutrifft. Ob also die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund oder die Auffassung des Antragstellers zutreffend ist. Zuständig ist dann das Sozialgericht. Der Streit kann sich auf diese Weise noch durch weitere Instanzen ziehen. Nimmt der Kläger das Urteil des Gerichtes an oder fällt ein Urteil in letzter Instanz, wird der vom Gericht festgelegte Status wirksam.


Streitigkeiten von Anfang an vermeiden

Wer Zweifel und Unklarheiten in einem Statusfeststellungsverfahren vermeiden möchte, sollte bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass der Status möglichst eindeutig geregelt ist. Das betrifft zum Beispiel eine klare Vertragsgestaltung für Beschäftigungsverhältnisse. Ist vertraglich genau geregelt, wer wem gegenüber weisungsgebunden ist oder über die eigene Arbeitszeit bestimmen darf, sind böse Überraschungen bei der Statusfeststellung deutlich unwahrscheinlicher. Sinnvoll ist es immer, sich vor der Statusprüfung professionell beraten zu lassen. Kommt es zu einem Rechtsstreit ist ein Rechtsbeistand sehr empfehlenswert, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.