• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Sozialversicherungsstatus: Bei Existenzgründung mit Statusfeststellungsverfahren für Klarheit sorgen

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Clearingstelle.de | Sozialversicherungsstatus Existenzgründung  Existenzgründer, die den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben, übersehen in der Vielzahl der neuen Herausforderungen und Aufgaben häufig einen wichtigen Punkt: Die Klärung ihres Sozialversicherungsstatus.
Für Sicherheit sorgt das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Welcher Sozialversicherungsstatus gilt für Existenzgründer?

In Bezug auf die Sozialversicherungspflicht ist ein gravierender Irrglaube weit verbreitet. Nämlich die Annahme, Selbstständige und damit auch Existenzgründer seien grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Diese Annahme ist falsch. Es gibt nämlich durchaus Selbstständige und Existenzgründer, für die Sozialversicherungspflicht gilt. Dies ist der Fall:

  • Für bestimmte Berufsgruppen, deren Angehörige auch bei Selbstständigkeit der Sozialversicherungspflicht per Gesetz unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel: Künstler (dazu zählen auch viele Medienschaffende) und Publizisten, Landwirte, Handwerker, Hebammen, Pfleger, Lehrer und Erzieher
  • Für alle Selbstständigen, die überwiegend oder ausschließlich für einen einzelnen Auftraggeber tätig sind.

Gerade der zweite Fall, die überwiegende oder ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber, kann bei Existenzgründern schnell eintreten, auch wenn sie nicht zur Gruppe der per Gesetz sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen gehören.


Befreiungsmöglichkeiten für Existenzgründer nutzen

Für Existenzgründer, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Monate nach der Gründung von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Eine solche Befreiung gilt dann für drei Jahre.


Clearingstelle sorgt für Sicherheit

Existenzgründer, die Zweifel hinsichtlich ihres Sozialversicherungsstatus haben, sollten sich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden. Diese prüft dann in einem Statusfeststellungsverfahren verbindlich, welcher Sozialversicherungsstatus zutrifft. Selbst wenn eine Befreiung nicht möglich sein sollte, schafft das Feststellungsverfahren Rechtssicherheit und hilft so, spätere Beitragsnachforderungen zu vermeiden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.