• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Sozialversicherung in Familienunternehmen: Verträge für Mitgesellschafter überprüfen und Nachzahlungen abwenden

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Sozialversicherung in FamilienunternehmenIm Laufe des letzten Jahres hat die praktizierte Rechtsprechung zu einer Verschärfung bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Mitgesellschaftern geführt. Durch gesprochene Urteile sind Ermessensspielräume bei der Festlegung des Sozialversicherungsstatus für Mitgesellschafter deutlich geschrumpft.

Vielen Mitgesellschaftern droht daher eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Vertragsanpassungen bieten Schutz.

Gab es bis vor einiger Zeit noch bestimmte Ermessensspielräume bei der Beurteilung des Sozialversicherungsstatus von Mitgesellschaftern, gilt seit einiger Zeit ganz klar, dass Sozialversicherungsfreiheit nur noch in zwei Fällen möglich ist:

  1. Die betreffende Person ist Mehrheitsgesellschafter und verfügt über entsprechende Mitbestimmungsmöglichkeiten im Unternehmen
  2. Der Gesellschafter ist zwar Minderheitsgesellschafter, verfügt aber über entscheidende Mitbestimmungsmöglichkeiten in Form eines Vetorechts

Es ist damit zum Beispiel nicht mehr möglich, dass ein Mitgesellschafter etwa aufgrund seiner alleinigen Branchen- und Fachkenntnisse Sozialversicherungsfreiheit erlangt. Beruhte die Sozialversicherungsfreiheit eines Mitgesellschafters auf diesem Kriterium besteht dringender Handlungsbedarf.


Besondere Vorsicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei der Vertrags-Gestaltung von Gesellschafter-Geschäftsführern ist besondere Vorsicht geboten. Ist Sozialversicherungsfreiheit gewünscht, sollte klar geregelt sein, dass die betreffende Person:

  • Arbeitszeit, -ort und -dauer frei bestimmen kann
  • Keinen Vorgaben für Urlaubszeiten unterliegt
  • Nicht weisungsgebunden ist
  • Ein wirtschaftliches Risiko trägt und nicht nur ein festes Gehalt bezieht
  • Im Krankheitsfall keine Entgeltfortzahlung erhält
  • Keiner Wettbewerbsklausel unterliegt

Familienunternehmen sollten Vertragsverhältnisse überprüfen

Gerade in Familienunternehmen ist es üblich, dass mehrere Familienmitglieder im Unternehmen mitarbeiten und oft auch als Gesellschafter beteiligt sind. Häufig gehen auch die vertraglichen Regelungen und die tatsächlich praktizierten Verhältnisse auseinander. Eine große Gefahr bei Betriebsprüfungen!

Aufgrund der neuen Regelungen sollten betroffene Familienunternehmen genau prüfen, ob die Vertragsverhältnisse den neuen Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit entsprechen. Ist das nicht der Fall, sollten sie überarbeitet und angepasst werden. Zur Sicherheit sollten neue Verträge grundsätzlich durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund geprüft werden. Das ist auf Antrag in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV möglich. In dem Verfahren prüft die Clearingstelle insbesondere anhand der Vertragsunterlagen, welcher Sozialversicherungsstatus gilt und legt ihn verbindlich für alle Zweige der Sozialversicherung fest.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.