• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Scheinselbstständigkeit: Gesetzesänderung entschärft

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Gesetzesänderung entschärftFür große Unruhe unter vielen Selbstständigen hatte in den letzten Wochen ein Gesetzesentwurf für den §611 a BGB gesorgt. Das Gesetz soll sich in erster Linie gegen missbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung richten. In seiner ursprünglichen Fassung hätte es jedoch auch viele Selbstständige zu Scheinselbstständigen gemacht.


Gefahr Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit ist eine Gefahr, die viele Selbstständige betrifft. Insbesondere solche ohne große Unternehmensstrukturen. Also die klassischen „Einzelkämpfer“. Je nach Branche droht ihnen aufgrund ihrer Arbeitsweise eine Einstufung ihrer Tätigkeit als abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Eine Verschärfung der Situation zeichnete sich in den letzten Wochen durch einen neuen Gesetzesentwurf ab. Das sorgte für massive Proteste unter den betroffenen Selbstständigen. In einem bislang einmaligen Zusammenschluss vieler verschiedener Branchen und Interessenverbände brachten sie ihren Protest klar und deutlich zum Ausdruck. Mit Erfolg. Der Entwurf für den §611 a BGB wurde noch einmal grundlegend überarbeitet. Die kritischen Punkte sind damit vom Tisch. Für die betroffenen Selbstständigen bedeutet das jedoch vor allem, dass alles beim Status quo bleibt. Je nach Form des Auftragsverhältnisses kann es nach wie vor zu Schwierigkeiten bei der Bestimmung des korrekten Sozialversicherungsstatus und damit zum Verdacht der Scheinselbstständigkeit kommen.


Mit Statusfeststellungsverfahren für Klarheit sorgen

Betroffene Auftraggeber wie auch -nehmer können sich jedoch Klarheit und Rechtssicherheit verschaffen: in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. In einem solchen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ermittelt die Clearingstelle den zutreffenden Sozialversicherungsstatus und legt ihn verbindlich fest. Bei der Antragstellung ist jedoch häufig Vorsicht geboten. Damit das Verfahren nicht zu einem „falschen“ Ergebnis kommt, ist es angebracht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.