• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Mit Vertragsgestaltung Voraussetzungen für Sozialversicherungsfreiheit schaffen

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Mit Vertragsgestaltung Voraussetzungen für Sozialversicherungsfreiheit schaffenDie Sozialversicherungspflicht spielt gerade in der GmbH oder UG immer wieder eine wichtige Rolle. Dabei kommt es regelmäßig zu Problemen und Unklarheiten speziell bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Mit einer gezielten Vertragsgestaltung lassen sich solche Unklarheiten systematisch vermeiden.

Hilfreich ist jedem Fall außerdem eine verbindliche Klärung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus betroffener Personen im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Verträge im Sinne des Sozialversicherungsstatus eindeutig gestalten

Insbesondere bei Gesellschaftern, Geschäftsführern oder auch Gesellschafter-Geschäftsführern in einer GmbH oder gleichermaßen einer UG kommt es immer wieder zu Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsstatus. Das liegt daran, dass die betreffenden Personen in vielen Fällen sowohl Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit wie auch für Sozialversicherungspflicht erfüllen. Diese schwierige Situation lässt sich vor allem dadurch weitestgehend vermeiden, dass in den zugrundeliegenden Verträgen entscheidende Punkte eindeutig in Sinne des gewünschten Sozialversicherungsstatus festgeschrieben werden.

Entscheidend sind dabei vor allem:

  1. Ausgestaltung der Beschäftigung etwa von Geschäftsführern
  2. Art um Umfang der Beteiligung und der damit verbundenen Einflussmöglichkeiten im Unternehmen

Bei der Ausgestaltung der Beschäftigung liegt Sozialversicherungsfreiheit in der Regel immer dann vor, wenn die fragliche Person:

  • Arbeitszeit, -ort und -art frei bestimmten kann
  • Urlaub unabhängig planen kann
  • Nach § 181 BGB vom Selbstkontrahierungsverbot befreit ist
  • Unternehmerisches Risiko trägt

Neben der Ausgestaltung der Beschäftigung spielen insbesondere Möglichkeiten zur Einflussnahme im Unternehmen eine wichtige Rolle zur Bestimmung des Sozialversicherungsstatus. Dabei gilt, dass ebenfalls Sozialversicherungsfreiheit vorliegt, wenn die betreffende Person:

Mit 50% oder mehr am Kapital des Unternehmens beteiligt ist und über ein damit verbundenes Mitbestimmungsrecht verfügt.

Minderheitsgesellschafter (weniger als 50% des Gesellschaftskapitals) ist, aber über ein Vetorecht oder eine Sperrminorität entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen hat.

Aufgrund tatsächlicher Verhältnisse (z.B. als einziger im Unternehmen über bestimmte Fach- oder Branchenkenntnisse verfügt) eine beherrschende Stellung im Unternehmen einnimmt.


Statusfeststellung sorgt für Rechtssicherheit

Auch wenn sich mit einer geeigneten Vertragsgestaltung der Sozialversicherungsstatus sicherstellen lässt, sollte in jedem Fall zusätzlich ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV erfolgen. Zuständig ist dafür die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern erfolgt das Statusfeststellungsverfahren obligatorisch, sobald die Anmeldung eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. In allen anderen Fällen erfolgt die Statusprüfung auf Antrag. Sinnvoll ist außerdem immer auch eine professionelle Beratung und Vertretung vor, während und auch nach einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.