• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Macht neuer Gesetzes-Entwurf Freelancer zu Scheinselbstständigen?

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Gesetzes-Entwurf FreelancerBereits Ende des vergangenen Jahres kam ein Gesetzesentwurf auf den Weg, der inzwischen dem Kabinett vorgestellt wurde. Der Entwurf sorgt insbesondere unter Freelancern für große Unruhe. Er könnte zahlreiche bislang selbstständig Tätige in ein Anstellungsverhältnis oder auch die Scheinselbstständigkeit drängen.


Kriterien für Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit ist für viele Einzel-Unternehmer eine große Gefahr. Sie benötigen oft keine komplexen Unternehmensstrukturen anhand derer sie zweifelsfrei als Selbstständige einzustufen sind. Weitere Indizien, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen können, sind außerdem:

  • Vorwiegende oder sogar ausschließliche Tätigkeit für nur einen Auftraggeber
  • Eingliederung in die Unternehmensstrukturen (z. B. mit einem Arbeitsplatz beim Auftraggeber, tragen von Firmenkleidung etc.)
  • Keine freie Bestimmung über Arbeitszeiten
  • etc.

Je mehr dieser und einiger weiterer Kriterien erfüllt sind, desto eher ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anzunehmen. 

Die aktuellen Kriterien zur Unterscheidung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung stellen bereits heute für viele Freelancer eine Schwierigkeit dar. Gerade im IT-Bereich arbeiten Selbstständige in Projekten auch über längere Zeiträume für einen Auftraggeber. Aus Gründen der Sicherheit und auch der Kommunikation sind sie außerdem häufig darauf angewiesen vor Ort beim Auftraggeber, nicht selten sogar ausschließlich mit dessen IT-Technik zu arbeiten.


Gesetzesentwurf sorgt für noch mehr Unsicherheit

Für große Unsicherheit in der IT-Branche sorgt derzeit der Gesetzesentwurf zu §611 a BGB. Der Artikel soll eigentlich die Arbeitnehmerüberlassung regeln. Dabei sollen ähnliche Kriterien wie die bereits derzeit zur Unterscheidung von Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis gelten – zum Teil in verschärfter Form.

Auch wenn das Gesetz noch lange nicht verabschiedet ist und auch fraglich ist, inwiefern ein Gesetz aus dem Arbeitsrecht Einfluss auf das Sozialgesetz haben kann, das der Klärung des Sozialversicherungsstatus zugrunde liegt, sorgt der Entwurf bereits jetzt unter Freelancern und vor allem deren Auftraggebern für große Unsicherheit. Aufgrund einer Gesetzesänderung könnte schnell der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit im Raum stehen. Ein solcher Vorwurf hätte insbesondere für den Auftraggeber zum Teil gravierende Konsequenzen.


Mit Statusfeststellungsverfahren für Klarheit sorgen

Für Klarheit sorgt in Zweifelsfällen bereits jetzt ein Stautsfetstellungsverfahren nach § 7a SGB IV der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer können es beantragen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus. Gerade bei schwierigen Umständen empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung für die Antragstellung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen vermeiden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.