• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Gesellschafter-Geschäftsführer nicht immer sozialversicherungsfrei

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Clearingstelle.de | Gesellschafter-Geschäftsführer nicht immer sozialversicherungsfreiGesellschafter-Geschäftsführer gehören zu einer Gruppe von Menschen, deren Sozialversicherungsstatus mitunter nur schwer zu ermitteln ist. Verfügt der Betreffende über umfangreiche Arbeitnehmerrechte, kann Sozialversicherungspflicht bestehen. Gesellschafter-Geschäftsführer können im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sowohl sozialversicherungspflichtig als auch den sozialversicherungsfrei sein.

Welcher Status im Einzelfall vorliegt, hängt maßgeblich davon ab:

  • In welchem Umfang der Betreffende am Unternehmen beteiligt ist
  • Ob er bei Minderheitsbeteiligung über Sperrminoritäten verfügt
  • Ob er wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert ist oder unternehmerische Freiheiten genießt
  • Als Einziger im Unternehmen über relevantes Fachwissen oder Know-how verfügt

Arbeitnehmerrechte überwiegen entscheidendes Fachwissen

Häufig müssen immer verschiedene Faktoren für einen Sozialversicherungsstatus zusammenspielen. Die Tatsache, dass ein Minderheitsgesellschafter als einzige Person im Unternehmen über umfangreiches Know-how verfügt, gilt in vielen Fällen als Kriterium für Sozialversicherungsfreiheit. Aber nicht immer, wie ein aktuelles Beispiel zeigt. Das Sozialgericht Dortmund entschied in einem aktuellen Fall, dass ein Minderheitsgesellschafter als sozialversicherungspflichtig einzustufen war. Der Grund: Der betreffende Gesellschafter-Geschäftsführer hatte sich umfangreiche Arbeitnehmerrechte gesichert. Dieses Kriterium war für das Sozialgericht Dortmund ausschlaggebend für seine Entscheidung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte in einem Statusfeststellungsverfahren zuvor genauso entschieden. Dagegen hatte der Betroffene mit dem Gerichtsverfahren versucht anzugehen. Ohne Erfolg wie sich jetzt gezeigt hat.


Statusfeststellungsverfahren sorgt für Klarheit

Wer Zweifel an seinem eigenen Sozialversicherungsstatus hat, sollte in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen lassen. Auch wenn das Ergebnis unter Umständen anders als gewünscht ausfällt, lässt sich in jedem Fall Klarheit schaffen und umfangreiche Nachzahlungen der Sozialabgaben können so vermieden werden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.