• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle: Steuerberater dürfen Mandanten im Statusfeststellungsverfahren nicht vertreten!

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - Steuerberater im StatusfeststellungsverfahrenDas Steuer- und das Sozialversicherungsrecht liegen in vielen Bereichen sehr eng beieinander. Für viele Arbeitnehmer ist es aber naheliegend, sich auch mit Angelegenheiten an ihren Steuerberater zu wenden, die das Sozialversicherungsrecht betreffen. Das ist prinzipiell auch völlig richtig und in vielen Fällen die korrekte Entscheidung. Allerdings schränkt das Gesetz Steuerberater bei der Vertretung der Interessen ihrer Mandanten in einigen Punkten ein.


Steuerberater durch Gesetz eingeschränkt

Während der Steuerberater seine Mandanten:

  • bei Betriebsprüfungen
  • Gegenüber der Krankenkasse

vertreten darf, ist ihm dies untersagt bei Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ein Steuerberater darf also seine Mandanten nicht im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens vertreten. Diese etwas paradoxe Situation wird insbesondere für die betroffenen Steuerberater durch einen weiteren Umstand noch absurder. Stellt ein Steuerberater bei einem Mandanten Unklarheiten im Zusammenhang mit dessen Sozialversicherungsstatus fest, ist er verpflichtet, seinen Mandanten darauf hinzuweisen und ihn zu einer Klärung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund anzuhalten.


Bundesverwaltungsgericht untersagt Vertretung durch Steuerberarter bei Statusfeststellungsverfahren

Für die meisten Steuerberater ist diese Regelung nicht nachvollziehbar. Mehrfach haben sie sich in der Vergangenheit auf ihr Recht berufen, bestimmte Nebenleistungen im Zusammenhang mit Rechtsfragen erbringen zu dürfen. Vor einiger Zeit hatte aber auch das Bundesverwaltungsgericht endgültig festgelegt, dass die Vertretung eines Mandanten bei einem Statusfeststellungsverfahren eindeutig eine Rechtsdienstleistung sei und damit nicht von Steuerberatern erbracht werden darf.

Übernimmt ein Steuerberater dennoch die Vertretung eines Mandanten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, lehnt die zuständige Deutsche Rentenversicherung Bund dies in der Regel ab, und weist den gestellten Antrag zurück.


Auf Nummer sicher gehen

Im Zusammenhang mit einem Statusfeststellungsverfahren, lohnt es sich immer, in allen Punkten auf Nummer sicher zu gehen. Das gilt auch für die Wahl der Beratung und Vertretung bei einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Unsere Experten stehen Ihnen für Ihre Fragen im Zusammenhang mit einem Stausfeststellungsverfahren gerne zu Verfügung und übernehmen auch Ihre Vertretung in einem Feststellungsverfahren.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.