• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Bei Zweifeln am SV-Status im eigenen Interesse Statusfeststellungsverfahren beantragen

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Clearingstelle.de | Zweifel am SV-StatusIn Deutschland gilt Sozialversicherungspflicht. Eine Faustregel besagt: Angestellte Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, Selbstständige sind sozialversicherungsfrei. Ausnahmen gibt es auf beiden Seiten. Außerdem gibt es viele Fälle, in denen sich nicht ohne weiteres bestimmen lässt, ob nun Sozialversicherungspflicht oder -freiheit vorliegt. Betroffen sind Werkverträge, Honorarverträge oder auch bestimmte Personengruppen wie mitarbeitende Familienangehörige oder Gesellschafter-Geschäftsführer. Ein vorsätzlich oder auch unbeabsichtigt angenommener falscher Sozialversicherungsstatus kann jedoch fatale Konsequenzen für alle Beteiligten haben. Klarheit verschafft ein frühzeitiges Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.


Bei Unklarheiten hilft Feststellungsverfahren

Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus kommen immer wieder vor und können unterschiedlichste Ursachen haben. Vom Arbeitgeber, der mit dubiosen Verträgen versucht, sich vor Sozialversicherungsabgaben zu drücken bis hin zu Selbstständigen, die nicht bemerken, dass sie die Kriterien für Scheinselbstständigkeit erfüllen. Unabhängig von den Gründen und dem Vertrags- bzw. Beschäftigungsverhältnis sollten Personen, die Zweifel an ihrem aktuellen Sozialversicherungsstatus haben, für eine verbindliche Klärung sorgen. Das ist einfacher als oft angenommen. Für eine verbindliche Klärung des Sozialversicherungsstatus in Zweifelsfällen gibt es das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Es wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin durchgeführt. Zum Beispiel auf Antrag, den jede Person bei Zweifeln am Sozialversicherungsstatus stellen kann.

An einer Klärung des Sozialversicherungsstatus sollten Auftraggeber wie Auftragnehmer bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessiert sein. Denn beiden drohen Konsequenzen, wenn sich ein Sozialversicherungsstatus als unzutreffend herausstellt. Zum einen kann es zu Geldstrafen aber auch zu Beitragsnachforderungen mitunter für mehrere Jahre kommen. Gerade für die Sozialversicherungspflichtigen kann es außerdem zu Problemen im Leistungsfall kommen, wenn Leistungen verweigert werden.


Frühzeitig mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV für Klarheit sorgen

Um Probleme beim Sozialversicherungsstatus zu vermeiden, für Rechtssicherheit zu sorgen und Leistungsansprüche sicherzustellen, sollte bei Zweifeln am Sozialversicherungsstatus grundsätzlich möglichst frühzeitig eine verbindliche Klärung des zutreffenden Versicherungsstatus erfolgen. Unterlagen für einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren stellt die zuständige Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Hilfreich ist immer auch eine professionelle Beratung zum Sozialversicherungsstatus und einem Feststellungsverfahren.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.