• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Warum sind Unklarheiten bei Sozialversicherungsstatus ein Risiko?

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Clearingstelle.de | Warum sind Unklarheiten bei Sozialversicherungsstatus ein Risiko? Bei den meisten Menschen ist der Sozialversicherungsstatus klar. Insbesondere angestellte Arbeitnehmer unterliegen in den meisten Fällen der Sozialversicherungspflicht. Selbstständige sind häufig sozialversicherungsfrei. Neben den vielen eindeutigen Fällen, kommt es bei zahlreichen Menschen aber auch zu Unklarheiten, welcher Sozialversicherungsstatus auf sie zutrifft. Ein fälschlich angenommener Status kann jedoch fatale Folgen haben. Für Sicherheit sorgt ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Bestimmte Personengruppen besonders oft von Unklarheiten betroffen

Unklarheiten treten vor allem immer dann auf, wenn eine Person nicht eindeutig abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist. Abhängig beschäftigte Arbeitnehmer können gerade in Führungspositionen viel Verantwortung übernehmen und über umfangreiche Entscheidungsfreiheiten verfügen. Umgekehrt können Selbstständige in bestimmten Beschäftigungsverhältnisse durch starke Vorgaben in ihrer Entscheidungsfreiheit so massiv eingeschränkt sein, dass sie im Grunde nicht mehr frei über ihre Tätigkeit entscheiden können. Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus treten daher regelmäßig auf bei:

  • Geschäftsführern
  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Gesellschaftern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Ehe- und Lebenspartnern
  • Bestimmten Gruppen von Selbstständigen (z. B. Einzelunternehmer, die vorrangig für einen einzelnen Auftraggeber arbeiten)
  • etc.

Bei den genannten Personengruppen kommt es besonders oft zu Unklarheiten, wie ihre Tätigkeit einzustufen ist und welchem Sozialversicherungsstatus sie zuzuordnen sind.


Unklarer Status birgt Risiken

Ein unklarer Sozialversicherungsstatus birgt in jedem Fall Risiken, weil Betroffene sich häufig falsch absichern. Wer fälschlicherweise von Sozialversicherungsfreiheit ausgeht und sich privat absichert, muss mit Beitragsnachforderungen der Sozialversicherung rechnen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Betroffene sich privat abgesichert hat oder nicht.

Aber auch der umgekehrte Fall birgt Risiken. Wer nämlich Sozialversicherungsbeiträge zahlt, ohne dass Sozialversicherungspflicht gegeben ist, muss im Bedarfsfall mit Leistungsverweigerung rechnen. Aus den Beitragszahlungen alleine ergibt sich noch kein Anspruch auf Leistungen. Der besteht erst in Verbindung mit der Sozialversicherungspflicht. Stellt sich heraus, dass eine Person Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, ohne dass Sozialversicherungspflicht bestanden hat, kann der Betroffene zu Unrecht gezahlte Beiträge rückwirkend zurückfordern.


Mit Statusfeststellungsverfahren für Sicherheit sorgen

Wer Zweifel an seinem Sozialversicherungsstatus hat, kann mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV für Klarheit sorgen. In dem Verfahren prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, welcher Status im Einzelfall zutrifft. Der so ermittelte Status ist verbindlich für alle Zweige der Sozialversicherung.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.