• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Urteil: Bei Falschberatung zum SV-Status haftet der Arbeitgeber

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Clearingstelle.de | Deutsche Rentenversicherung - FalschberatungScheinselbstständigkeit ist derzeit ein Dauerthema. Nicht nur für die betroffenen Selbstständigen, sondern insbesondere auch für Ihre Auftraggeber. Das Thema sorgte zuletzt durch eine geplante Gesetzesänderung für Furore, durch die viele Selbstständige in die Scheinselbstständigkeit gerutscht wären. Der fragliche Gesetzesentwurf ist zwar inzwischen in dieser Form vom Tisch. Zurück bleibt jedoch eine große Verunsicherung insbesondere bei den Auftraggebern.

Durchaus zurecht. Schließlich sind sie besonders stark betroffen, wenn sich Scheinselbstständigkeit bei einem Auftragnehmer herausstellt. Das gilt auch, wenn sie sich auf den Rat Ihres Steuerberaters verlassen, wie sich in einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein zeigt.


Arbeitgeber in der Verantwortung

Gerade in der Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern und Selbstständigen sind sich Auftraggeber häufig nicht sicher, ob die Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder nicht. Erster Ansprechpartner zur Klärung dieser Frage ist in der Regel der Steuerberater. Sind dessen Einschätzungen jedoch falsch, haftet gegenüber der Sozialversicherung der Arbeitgeber. Zu diesem Ergebnis kam das LSG Schleswig-Holstein in einem aktuellen Urteil. In dem verhandelten Fall hatte ein Unternehmer, der Geldtransporte anbot, feste und freie Mitarbeiter für die Fahrten beschäftigt. Sein Steuerberater hatte auf Anfrage des Unternehmers die Zusammenarbeit mit den freien Mitarbeitern als sozialversicherungsfrei eingestuft. Diese Einschätzung war falsch. Nach einer anonymen Anzeige kam es zu Ermittlungen und Beitragsnachforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Nach Auffassung des Gerichtes ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, den korrekten Sozialversicherungsstatus rechtssicher zu ermitteln. Beispielsweise in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sofern er die Aufgabe delegiert, hat er die Ergebnisse zu prüfen.


Mit einem Statusfeststellungsverfahren Klarheit schaffen

Klarheit können Arbeitgeber in Zweifelsfällen mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a schaffen. Ein solches Verfahren können sie bei der zuständigen Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. In dem Verfahren prüft die Clearingstelle, welcher Sozialversicherungsstatus tatsächlich vorliegt und legt diesen rechtssicher fest. Der so ermittelte Sozialversicherungsstatus gilt für alle Zweige der Sozialversicherung. Auf diese Weise können Arbeitgeber für die notwendige Rechtssicherheit sorgen und empfindliche Beitragsnachzahlungen vermeiden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.