• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund – Was ist das und wie funktioniert es?

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung


Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund – Was ist das und wie funktioniert es? - Beratung Das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dient dazu, Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auszuräumen. Das ist wichtig, weil ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus ernsthafte Konsequenzen haben kann.

Das Verfahren kann beantragt werden. In einigen Fällen wird es auch automatisch eingeleitet.


Das Statusfeststellungsverfahren

Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell den Sozialversicherungsstatus einer Person und legt ihn fest. Der festgelegte Status gilt anschließend für alle Bereiche der Sozialversicherung.
Die Prüfung des Sozialversicherungsstatus erfolgt vorrangig anhand von:

  • Auskünften des Auftragnehmers zu Art und Weise der Beschäftigung
  • Auskünften des Auftraggebers zu Art und Weise der Beschäftigung
  • Vertragsunterlagen zum Beschäftigungsverhältnis

Gesetzliche Grundlage für das Statusfeststellungsverfahren ist § 7a SGB IV. Das Gesetz unterscheidet zwei verschiedene Formen des Statusfeststellungsverfahrens:

  1. Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren
  2. Fakultatives Statusfeststellungsverfahren

Beschäftigt ein Arbeitgeber im Unternehmen einen:

  • Angehörigen oder einen Lebens- oder Ehepartner,
  • Gesellschafter-Geschäftsführer,

muss er dies bei der Meldung zur Sozialversicherung angeben. Anschließend leitet die Einzugsstelle von Amts wegen ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren ein.


Das Statusfeststellungsverfahren beantragen

Das Statusfeststellungsverfahren wird vom Gesetz her nur für die beiden genannten Personengruppen obligatorisch durchgeführt. Neben dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren gibt es aber auch noch das fakultative Statusfeststellungsverfahren. Dieses Verfahren kann jede Person bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, wenn sie Zweifel an ihrem aktuellen Sozialversicherungsstatus hat.

Warum Sozialversicherungsstatus prüfen lassen?

Es ist sehr wichtig, den Sozialversicherungsstatus verbindlich klären zu lassen. Ein fälschlich angenommener Sozialversicherungsstatus kann zu massiven Problemen führen:

  1. Sozialversicherungsträger können Beiträge nachfordern, wenn Sozialversicherungspflicht festgestellt wird. Es spielt in diesem Fall keine Rolle, ob eine private Absicherung vorliegt.
  2. Sozialversicherungsträger können Leistungen verweigern, wenn sich herausstellt, dass keine Sozialversicherungspflicht vorliegt. Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bedingt noch keinen Leistungsanspruch.

Beraten lassen

Der Sozialversicherungsstatus hat weitreichende Folgen für die persönliche Absicherung. Aus diesem Grund sollten sich Betroffene vor einem Statusfeststellungsverfahren in jedem Fall professionell beraten und unterstützen lassen. Auf diese Weise lässt sich das Risiko eines unerwünschten Sozialversicherungsstatus verringern und Komplikationen im Verfahren vermeiden.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.