• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Statusfeststellungsverfahren bei Praktika in der Regel nicht nötig

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Clearingstelle.de | Statusfeststellungsverfahren bei PraktikaWie für angestellte Arbeitnehmer gilt die Sozialversicherungspflicht auch für Praktikanten. Es gibt jedoch einige besondere Regelungen und auch Einschränkungen dieser Grundregel. Aufgrund der klaren Regelungen gilt, dass ein Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschten Rentenversicherung nicht nötig ist.

Unterschiede bei der Sozialversicherungspflicht ergeben sich aus der Art des Praktikums. Unterschieden werden:

  • Freiwillige Praktika
  • Pflichtpraktika

Neben der Art des Praktikums spielt auch der Personenkreis, zu dem die Praktikanten gehören, eine wichtige Rolle. Hierbei werden unterschieden:

  • Schüler und Studenten
  • Alle anderen Personengruppen

Sozialversicherungspflicht bei freiwilligem Praktikum

Absolviert ein Praktikant ein Praktikum aus eigenem Interesse und aus völlig freien Stücken, unterliegt das freiwillige Praktikum grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Die Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss der Arbeitgeber bis zu einer Einkommenshöhe von 325 Euro komplett selber tragen. Ist der Praktikant kein Schüler mehr, müssen auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden


Pflichtpraktika unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht

Anders als beim freiwilligen Praktikum unterliegen Schüler und Studenten, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren, nicht der Sozialversicherungspflicht. Solange sie jünger als 25 Jahre und nicht bereits anderweitig versichert sind, erfolgt die Krankenversicherung über die Familienversicherung. Für Studenten, die nicht familienversichert sind, können sich über spezielle Tarife krankenversichern.

Durch die klare und vergleichsweise einfache Einordnung ist eine Klärung des Sozialversicherungsstatus durch ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung in der Regel nicht nötig. In Zweifelsfällen hilft eine kompetente Beratung weiter.


Weitere wichtige Punkte für Studierende

Erhalten Studierende für ein Praktikum eine Vergütung, wird diese bei Leistungen wie BAFöG oder Wohngeld angerechnet. Dadurch können diese Leistungen reduziert werden, oder der Anspruch darauf ganz wegfallen. Wie für alle Praktikanten gilt auch für Studierende im Rahmen eines Praktikums eine eingeschränkte Haftpflicht innerhalb des Unternehmens, wie dies auch bei herkömmlichen Angestellten der Fall ist. Aus diesem Grund sollten im Praktikumsvertrag sowohl die Tätigkeiten als auch die Aufgabenbereiche genau festgehalten werden.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.