• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Sozialversicherungsstatus prüfen und Beiträge zurückfordern

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Clearingstelle.de | Sozialversicherungsstatus prüfen und Beiträge zurückfordern - Mann überprüft am Laptop Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus birgt immer zahlreiche Risiken für die Betroffenen. Eine Klärung durch ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, bringt Rechtssicherheit.

Darüber hinaus ermöglicht eine Klärung des Sozialversicherungsstatus in vielen Fällen auch eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.


Status prüfen lassen

Bestehen Zweifel oder Unklarheiten am aktuellen Sozialversicherungsstatus sollten Betroffene von sich aus ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Diese prüft dann, welcher Sozialversicherungsstatus im Einzelfall korrekt ist und legt ihn für alle Zweige der Sozialversicherung verbindlich fest.

Oft stellt sich dabei heraus, dass der Betroffene anders als angenommen nicht sozialversicherungspflichtig ist und war. Auf diese Weise zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge kann der Betroffene grundsätzlich zurückfordern.


Sozialversicherungsbeiträge zurückfordern

Hat der Betroffene in der Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, ohne dass Versicherungspflicht bestanden hat, ist eine Rückforderung möglich:

  • Für bis zu vier Jahre
  • Wenn keine Leistungen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers in Anspruch genommen wurden

Der zweite Punkt sorgt dafür, dass oft nicht alle Sozialversicherungsbeiträge zurückgefordert werden können. Beiträge werden nämlich nur für den maximalen Zeitraum zurückerstattet, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Wer zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt hat und weder in Rente gegangen ist und auch kein Arbeitslosengeld innerhalb der vergangenen vier Jahre in Anspruch genommen hat, kann die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in vollem Umfang zurückfordern.

Das gilt grundsätzlich genauso für die Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings ist es hier deutlich wahrscheinlicher, dass der Betroffene innerhalb der zurückliegenden vier Jahre einen Arzt aufgesucht und somit Krankenversicherungsleistungen in Anspruch genommen hat. Wer sich bester Gesundheit erfreut und keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen musste, kann die Beiträge ebenfalls für bis zu vier Jahre zurückfordern. Wurden Leistungen in Anspruch genommen können in der Regel die gezahlten Beiträge bis zur letzten Inanspruchnahme von Leistungen zurückgefordert werden.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.