• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Sozialversicherungsstatus – Bei Zweifeln verbindlich klären lassen!

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Clearingstelle.de | Sozialversicherungsstatus – Bei Zweifeln verbindlich klären lassen! - Beratung Der Sozialversicherungsstatus einer Person ist sehr wichtig. Je nach Status unterliegt eine Person der Sozialversicherungspflicht oder ist sozialversicherungsfrei. In diesem Fall kann sich der Betreffende privat absichern. Bei den meisten Personen lässt sich der Sozialversicherungsstatus eindeutig bestimmen. Bei einigen Personen ist das jedoch nicht der Fall. Ist der Sozialversicherungsstatus unklar oder bestehen Zweifel, sollten Betroffene ihren Status verbindlich prüfen lassen. Möglich ist das in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Gefährliche Unklarheit

Ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus birgt viele Risiken. Mehr als den meisten Menschen bewusst ist. So können Sozialversicherungsleistungen verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass keine Sozialversicherungspflicht vorliegt. Umgekehrt können Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich Sozialversicherungspflicht besteht. Beide Situationen können für Betroffene verheerende Auswirkungen haben.


Bei wem treten Unklarheiten auf?

Bei den meisten Menschen ist der Sozialversicherungsstatus eindeutig. Als grobe Faustregel lässt sich sagen: Wer abhängig beschäftigt ist, unterliegt der Sozialversicherungspflicht – wer selbstständig ist, ist sozialversicherungsfrei. Ausnahmen gibt es in beiden Fällen. Neben den relativ eindeutigen Fällen gibt es aber auch bestimmte Personengruppen, bei denen eine eindeutige Bestimmung des Sozialversicherungsstatus schwierig ist. Das gilt zum Beispiel für:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner
  • Gesellschafter
  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Selbstständige und Existenzgründer
  • etc.

Bei diesen Personen kommt es regelmäßig zu Problemen bei der eindeutigen Bestimmung des Sozialversicherungsstatus.


Status klären lassen

Um Unklarheiten sicher aus dem Weg zu räumen, sollten Betroffene ihren Status eindeutig und verbindlich klären und festlegen lassen. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit und vermeidet spätere Probleme. Eine verbindliche Klärung ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV möglich. Es kann von jeder Person mit berechtigten Zweifeln am Sozialversicherungsstatus beantragt werden. Auch Auftrag- oder Arbeitgeber können die Sozialversicherungspflicht für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis verbindlich prüfen lassen. Das Statusfeststellungsverfahren führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Der im Verfahren ermittelte Status ist für alle Zweige der Sozialversicherung bindend.

 


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.