• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle | Sozialversicherung

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | SozialversicherungIn vielen Fällen wird es nicht eindeutig sein, ob ein Geschäftsführer / Gesellschafter oder mitarbeitender Familienangehöriger sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Hier laufen die Firma und der Arbeitnehmer Gefahr, dass die Sozialversicherungsträger die Sozialversicherungspflicht unter zu Hilfenahme der Kriterien des § 7 SGB IV vermuten. Dies kann erhebliche Auswirkungen insbesondere für den Arbeitgeber haben.

Die Beteiligten können deshalb bei der dafür eingerichteten Clearingstelle Sozialversicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB), einen Antrag auf Klärung des Status (Arbeitnehmereigenschaft oder Selbständiger) stellen.

In jedem Fall gilt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist von Gesetz wegen damit beauftragt, hierüber zu entscheiden. Allein diese Entscheidung ist – auch wenn sie im Wege des Rechtsbehelfs und Rechtsmittelverfahrens überprüfungsfähig ist – die wichtigste Erkenntnis für einen Antragsteller, ob Sozialversicherungsfreiheit oder Sozialversicherungspflicht besteht.

Die Clearingstelle Sozialversicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund leitet anschließend von sich aus die erforderlichen Ermittlungen ein. Dazu werden die Beteiligten aufgefordert, bestimmte Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen. Anschließend muss die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in einem Anhörungsbogen den Beteiligten mitteilen, welche Entscheidung sie zu treffen beabsichtigt. Die Beteiligten werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, Gegenargumente vorzubringen.

Die Clearingstelle Sozialversicherung der Deutschen Rentenversicheurng Bund entscheidet anschließend aufgrund aller Umstände des Einzelfalles und erlässt einen Feststellungsbescheid.

Das Antragsverfahren entfällt, wenn eine Einzugsstelle oder ein Rentenversicherungsträger bereits ein entsprechendes Verfahren (z.B. die Ankündigung einer Betriebsprüfung) eingeleitet hat.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.