• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Mit Statusfeststellungsverfahren Zweifel am Sozialversicherungsstatus ausräumen

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Clearingstelle.de | Mit Statusfeststellungsverfahren Zweifel am Sozialversicherungsstatus ausräumenUm sich vor den negativen Auswirkungen eines falschen Sozialversicherungsstatus zu schützen, sollten sich bestimmte Personenkreise mit einem Statusfststellungsverfahren absichern. Für dieses Verfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig.


Bei wem treten Zweifel am Sozialversicherungsstatus auf?

Unklarheiten und damit Probleme im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsstatus treten besonders häufig bei allen Personen auf, bei denen sich nicht eindeutig erkennen lässt, ob sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als selbstständig oder als abhängig beschäftigt einzustufen sind. Damit verbunden ist jedoch auch die Frage der Sozialversicherungspflicht. Konkret betroffen sind insbesondere:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner
  • (Mitarbeitende) Gesellschafter
  • Geschäftsführer
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Die Konsequenzen eines falschen Sozialversicherungsstatus können sein:

  • Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger, wenn Versicherungspflicht vorlag, aber keine Beiträge gezahlt wurden
  • Leistungsverweigerung der Sozialversicherungsträger trotz Beitragszahlungen, wenn sich herausstellt, dass keine Versicherungspflicht besteht

Frühzeitig für Klarheit sorgen

Um sich Sicherheit zu verschaffen, sollten die betroffenen Personen ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Auf ein solches Verfahren hat gemäß § 7a SGB IV jede Personen mit Zweifeln am aktuellen Status einen Anspruch. Im Rahmen eines solchen fakultativen Verfahrens wird der zutreffende Status ermittelt und verbindlich festgelegt.

Für einige der genannten Personenkreise wird automatisch ein sogenanntes obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Das betrifft:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner
  • Gesellschafter-Geschäftsführer

Angehörige beider Personengruppen müssen seit einigen Jahren bei der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses ein Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen lassen. Dazu erhalten sie von ihrer Krankenkasse nach der Anmeldung des neuen Beschäftigungsverhältnisses einen entsprechenden Fragebogen zugeschickt. Mit diesem Verfahren sollen Zweifel am Sozialversicherungsstatus von vornherein vermieden werden. Weil dieses Vorgehen aber erst seit einigen Jahren praktiziert wird, kann insbesondere bei älteren Beschäftigungsverhältnissen der Sozialversicherungsstatus noch ungeklärt sein.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.