• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Gesellschafts-Gründungen: SV-Pflicht beachten!

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Clearingstelle.de | Gesellschafts-Gründungen: SV-Pflicht beachtenDie Anfangsphase einer Unternehmensgründung verläuft oft nicht ganz so, wie es sich die Gründer vorgestellt haben. Nicht alle Aufgaben sind vorhersehbar, oft müssen Pläne schnell geändert werden und nicht selten müssen unvorhergesehene bürokratische Hindernisse spontan überwunden werden. Bei aller Euphorie und dem kreativen Chaos, das in solchen Situationen entsteht, vergessen viele Gründer oft einen wichtigen Punkt: Die Sozialversicherung. Speziell bei Neugründungen von Gesellschaften sollte dieser Punkt jedoch besonders berücksichtigt werden.


Die Zeche zahlen die Gesellschafter

Besondere Vorsicht ist im Interesse aller Beteiligten vor allem bei Geschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern des neugegründeten Unternehmens geboten. Speziell bei diesen Personengruppen ist nicht immer eindeutig, ob sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder nicht. Ausschlaggebend dafür sind vor allem Faktoren wie:

  • Weisungsbindung und selbstbestimmtes Arbeiten
  • Stimmrechte als Gesellschafter
  • Art und Umfang der Gesellschafter-Beteiligung

Speziell Minderheitsgesellschafter, die auch als Geschäftsführer für das Unternehmen tätig sind, unterliegen in den meisten Fällen der Sozialversicherungspflicht. Werden in dem Glauben, es bestünde keine Sozialversicherungspflicht jedoch keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt, kann es zu umfangreichen Nachforderungen von Seiten der Sozialversicherungsträger kommen. Diese muss dann in vollem Umfang alleine die Gesellschaft tragen


Mit Statusfeststellungsverfahren Sicherheit schaffen

Um Rechtssicherheit zu schaffen und mögliche Nachforderungen von vornherein auszuschließen, sollte eine verbindliche Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus für Gesellschafter-Geschäftsführer und Geschäftsführer bei Neugründungen vorgenommen werden. Möglich ist das in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ein entsprechender Antrag kann direkt bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Sie entscheidet verbindlich, ob Sozialversicherungspflicht im Einzelfall vorliegt oder nicht. Eine erneute Prüfung sollte immer dann vorgenommen werden, wenn sich grundlegende Faktoren innerhalb der Gesellschaft ändern.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.