• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Defizite bei Sozialversicherungen steigen weiter

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Clearingstelle.de | Defizite bei Sozialversicherungen steigen weiterPünktlich zum Jahreswechsel erscheinen die Zahlen der gesetzlichen Sozialversicherungen für die ersten drei Quartale des Jahres 2014. Dabei setzt sich der Trend des ersten Halbjahres fort: Die Sozialversicherungen schreiben weiterhin rote Zahlen! Wenn auch nicht mehr ganz so stark wie im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Das kann bei genauerer Betrachtung jedoch nur ein schwacher Trost sein. Besonders schlecht steht es zur Zeit um die gesetzlichen Krankenkassen. Die einzelne Zweige der Sozialversicherungen entwickelten sich nämlich durchaus unterschiedlich.


Überschüsse der Rentenversicherung können Defizite der Krankenkassen nicht auffangen

Am besten stand in den ersten drei Quartalen 2014 unter den Sozialversicherungen eindeutig die Rentenversicherung dar. Sie schaffte es, einen Überschuss von immerhin 2,6 Mrd. Euro zu erwirtschaften und setzte damit die Entwicklung des ersten Halbjahres ganz klar fort. Das liest sich auf den ersten Blick ganz gut. Allerdings setzten auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren bisherigen Kurs weiter fort. Hier allerdings in entgegengesetzter Richtung. Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen wuchs im dritten Quartal des vergangen Jahres auf 5 Mrd. Euro an. Und lag damit weit über dem Defizit des Vorjahres, das zum gleichen Zeitpunkt 1,1 Mrd. Euro betrug.

Als Hauptursachen für die massiven Defizite gelten vor allem:

  • Prämienzahlungen
  • Extremer Anstieg der Arzneimittelkosten

Mit Statusfeststellungsverfahren von Sozialversicherungspflicht befreien lassen

Die schlechten Entwicklungen bei den Krankenkassen lassen nichts Gutes ahnen. Wer die Möglichkeit hat und nicht warten möchte bis es zu Leistungseinschränkungen oder anderen Gegenmaßnahmen kommt, sollte prüfen lassen, ob eine Möglichkeit zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht besteht.

Gute Chancen haben dabei insbesondere:

  • Besserverdienende
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner

Sie sollten in einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen lassen. In vielen Fällen ist neben dem Wechsel in eine private Krankenversicherung außerdem nach einem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträge möglich.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.