• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

CLEARINGSTELLE.DE: Ein Team bestehend aus gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.

Clearingstelle | Krankenkasse

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | KrankenkasseDie Krankenkassen, und zwar sowohl die gesetzlichen als auch die privaten, haben innerhalb des Sozialversicherungsnetzwerkes für Berufstätige eine wichtige Funktion inne. Sie agieren nach § 28h SGB IV als die so genannten Einzugsstellen, das heißt, sie sind den anderen Sozialversicherungsträgern übergeordnet, indem sie:

  1. die Sozialversicherungspflicht feststellen
  2. die Sozialversicherungsbeiträge des bei ihnen versicherten Beschäftigten anhand des monatlichen Einkommens (oder gegebenenfalls einer Schätzung desselben) festlegen und
  3. diese in ihrer Gesamtheit einziehen und dann anteilsmäßig an die anderen Träger verteilen.

Für diesen Dienst erhalten sie eine Einzugsvergütung, die mit den weiterzuleitenden Beträgen verrechnet wird.

In jedem Fall gilt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist von Gesetz wegen damit beauftragt, hierüber zu entscheiden. Allein diese Entscheidung ist – auch wenn sie im Wege des Rechtsbehelfs und Rechtsmittelverfahrens überprüfungsfähig ist – die wichtigste Erkenntnis für einen Antragsteller, ob Sozialversicherungsfreiheit oder Sozialversicherungspflicht besteht.

Bei Aufnahme der Beschäftigung hat der Arbeitgeber eine Meldung an die zuständige Krankenkasse zu machen. Dabei muss er unter anderem angeben, ob der Mitarbeiter mit ihm verwandt ist und/oder als geschäftsführender Gesellschafter (bei GmbHs) im Unternehmen tätig wird. Sollte mindestens eines von beidem der Fall sein, wird die Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren beantragen, im Rahmen dessen die Versicherungspflicht geprüft wird. Dieses Prüfverfahren, das mit einer für alle Sozialversicherungsträger rechtsbindenden Entscheidung endet, kann nur die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.