Clearingstelle | Antrag Statusfeststellungsverfahren
Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt auf Antrag Statusfeststellungsverfahren durch. Ein Recht auf eine solche Statusfeststellung hat gemäß § 7a SGB IV jede Person, bei der berechtigte Zweifel oder Unklarheiten am Sozialversicherungsstatus bestehen. Neben der Möglichkeit, auf Antrag ein Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass ein Statusfeststellungsverfahren obligatorisch überprüft wird. In diesem Fall ist kein Antrag für ein Statusfeststellungsverfahren nötig. Stattdessen wird eine Statusüberprüfung automatisch vorgenommen, sobald ein Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis mit einer Person aus einer bestimmten Personengruppe zur Sozialversicherung anmeldet.
Bei folgenden Personen findet eine solche automatisch Überprüfung des Sozialversicherungsstatus statt:
- Gesellschafter-Geschäftsführer
- Mitarbeitende Familienangehörige oder Ehe-/Lebenspartner
Antrag auf Statusfeststellungsverfahren stellen
Alle anderen Personen müssen einen Antrag für ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen, wenn sie ihren Sozialversicherungsstatus überprüfen lassen möchten, etwa weil Unklarheiten an ihrer Sozialversicherungspflicht bestehen. Unklarheiten am Sozialversicherungsstatus treten in der Praxis besonders oft auf bei:
- Gesellschaftern
- (Fremd-)Geschäftsführern
- Vorständen von Aktiengesellschaften
Um ihren Sozialversicherungsstatus prüfen zu lassen, müssen die Personen einen schriftlichen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren in Form eines entsprechenden Formulars stellen. Für einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren ist dies das Formular V027 der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Notwendige Angaben im Antrag auf Statusfeststellungsverfahren
In diesem Formular müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassenden Angaben zu dem Arbeitsverhältnis machen, für das die Sozialversicherungspflicht überprüft werden soll. Außerdem muss angegeben werden, auf welchen Sozialversicherungsstatus das Arbeitsverhältnis überprüft werden soll. Je nach der Tätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers müssen gegebenenfalls auch noch weitere Anlagen ausgefüllt werden.
Die ausgefüllten Formulare werden zusammen mit verschiedenen Nachweisen und Kopien als Belegen zu den gemachten Angaben bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht. Diese prüft anhand der Angaben im Antrag Statusfeststellungsverfahren, welcher Sozialversicherungsstatus für das fragliche Arbeitsverhältnis zutreffend ist. Das Ergebnis wird den Antragstellern in einem Bescheid mitgeteilt.
Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.