• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung BfA

Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater


Clearingstelle.de | Antrag Statusfeststellung BfABis vor einigen Jahren war für einen Antrag Statusfeststellung BfA (Bundesversicherung für Angestellte) zuständig. Mit der Umwandlung der BfA in die Deutsche Rentenversicherung ging auch die Zuständigkeit für einen Antrag auf Statusfeststellung von der BfA auf die Deutsche Rentenversicherung Bund über. Inzwischen wird ein Antrag

auf Statusfeststellung der BfA ausschließlich von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bearbeitet. Sie entscheidet in obligatorischen oder fakultativen Statusfeststellungsverfahren über den Sozialversicherungsstatus der Antragsteller.

In einem fakultativen Anfrageverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund haben die Betroffenen die Möglichkeit wie früher bereits durch den Antrag Statusfeststellung der BfA ihren Sozialversicherungsstatus prüfen zu lassen. Dieses Anfrageverfahren steht gemäß § 7a SGB IV allen Personen offen, deren Sozialversicherungsstatus nicht eindeutig geklärt ist, sofern:

  • noch keine verbindliche Festlegung in der Vergangenheit stattgefunden hat
  • noch keine Prüfung von Amts wegen eingeleitet wurde

Bei einer Prüfung des Sozialversicherungsstatus von Amts wegen handelt es sich um ein obligatorische Überprüfung des Sozialversicherungsstatus, die automatisch von der Krankenkasse eingeleitet wird, sobald ein Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis mit einer der folgenden Personen anmeldet:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen, Abkömmling oder Ehe- bzw. Lebenspartner

Anders als bei einem Antrag auf Statusfeststellung der BfA oder inzwischen auch Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung, muss der betroffene Arbeitnehmer keinen eigenen Antrag auf Statusfeststellung bei der BfA bzw. Clearingstelle DRV stellen. Stattdessen erhält der Arbeitgeber bei der Anmeldung des neuen Arbeitsverhältnisses zur Sozialversicherung einen Fragebogen zum Arbeitsverhältnis. Diese Angaben werden an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund übermittelt. Sie legt anhand der Angaben im Fragebogen den Sozialversicherungsstatus für das betreffende Arbeitsverhältnis durch.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.