• Beratung zur Sozialversicherungsbefreiung
  • Vorbereitung zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Rückerstattungen der Sozialversicherungsbeiträge

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Clearingstelle | Anspruch auf Sozialleistungen für mitarbeitende Familienangehörige und Ehepartner sichern

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Clearingstelle.de | Sozialleistungen Familienangehörige und EhepartnerIn vielen Familienunternehmen ist es üblich, dass Familienangehörige und Ehepartner im Unternehmen mitarbeiten. Je nach Form der Mitarbeit kann sowohl Sozialversicherungspflicht wie auch Sozialversicherungsfreiheit vorliegen. Welcher Status jedoch im Einzelfall tatsächlich gilt, ist nicht immer ganz einfach zu bestimmen. Um Rechtssicherheit zu erlangen, sollten Betroffene ihren Status in jedem Fall verbindlich in einem Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen und verbindlich festlegen lassen.

In Deutschland gilt die Sozialversicherungspflicht für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Dennoch kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Klärung der Frage, ob eine Person der Sozialversicherungspflicht unterliegt oder nicht. Das gilt wie für kaum eine andere Personengruppe für mitarbeitende Familienangehörige und Ehepartner. Grundsätzlich stellt es überhaupt kein Problem dar, die genannten Personen im Familienunternehmen wie jeden anderen Angestellten anzustellen, zu beschäftigen, zu bezahlen und die entsprechenden Sozialabgaben abzuführen. Das Problem: In vielen Unternehmen bestehen entsprechende Arbeitsverträge nur auf dem Papier. Die Realität sieht aber oft ganz anders aus:

  • Der Ehepartner oder Familienangehörige arbeitet tatsächlich nur, wenn Bedarf besteht
  • Häufig gibt es keinen klar definierten Aufgabenbereich oder Arbeitsplatz
  • Weisungsbefugnis liegt nicht vor
  • Die Bezahlung ist für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit nicht üblich
  • etc.

All diese Gründe sprechen gegen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Deshalb prüfen viele Sozialversicherungsträger gerade bei mitarbeitenden Familienangehörigen und Ehepartnern im Leistungsfall sehr akribisch, ob tatsächlich Sozialversicherungspflicht vorliegt. Bereits beim geringsten Zweifel verweigern sie dann häufig die benötigten Leistungen, weil vermutet wird, dass das Arbeitsverhältnis nur zum Schein abgeschlossen wurde. Die Folge: Trotz jahrelang gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erhalten die Betroffenen keine Sozialleistungen.


Klare Verhältnisse schaffen

Um es gar nicht erst zum beschriebenen Szenario kommen zu lassen, sollte bei der Beschäftigung von Ehepartnern und Familienangehörigen genau auf die Vertragsgestaltung geachtet werden. Entscheidende Kriterien wie zum Beispiel die Festlegung des Arbeitsbereiches sollten genauso geregelt sein, wie eine angemessene, übliche Bezahlung. Das gleiche gilt für die Weisungsbindung. Im Unternehmensalltag sollten die vertraglich geregelten Verhältnisse außerdem auch tatsächlich praktiziert werden. Ausnahmen gelten aufgrund der familiären Nähe für die Weisungsbindung.

Neben der vertraglichen Gestaltung kann der Sozialversicherungsstatus auf eine weitere Weise abgesichert werden. Mit einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV können Betroffene in Zweifelsfällen ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen und festlegen lassen. Ähnlich wie bei Gesellschafter-Geschäftsführern sind seit einigen Jahren Krankenversicherungen verpflichtet, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund für die betreffenden Ehepartner oder Familienangehörigen einzuleiten, sobald sie von einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis Kenntnis erlangen. Das ist üblicherweise bei der Meldung des Beschäftigungsverhältnisses zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber der Fall. Dieses Verfahren wird auch als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bezeichnet.

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Krankenkassen ihrer Pflicht nicht nachkommen, oder einfach versäumen, ein entsprechendes Verfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einzuleiten. In diesen Fällen sollten Betroffene von sich aus ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Der im Feststellungsverfahren festgesetzte Sozialversicherungsstatus ist verbindlich für alle Sozialversicherungsträger – vorausgesetzt, die zugrundeliegenden Verhältnisse sind gültig und werden praktiziert.


Professionelle Beratung in Anspruch nehmen

Das Sozialversicherungsrecht ist ein weites und kompliziertes Feld. Gerade bei der Beschäftigung von Familienangehörigen und Ehepartnern ist daher eine professionelle Beratung dringend zu empfehlen. Das gilt in besonderem Maße auch für die Beantragung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens für Familienangehörige bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Deutlicher Hinweis: Die Deutsche Rentenversicherung Bund als Clearingstelle ist für die rechtliche Prüfung der Statusfeststellung zuständig. Der genannte Kontakt bezieht sich auf die Webseite clearingstelle.de - Beratung von gesetzlich zugelassenen Rentenberatern.